Corona: "Freitesten" nach Einreise bleibt, Pendler brauchen Tests

Corona: "Freitesten" nach Einreise bleibt, Pendler brauchen Tests
Die neue Einreiseverordnung stellt vor allem für Pendler eine deutliche Verschärfung dar.

Ab Mittwoch, 10. Februar, tritt die Novelle der neuen Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft. Sie regelt vor allem den Bereich der verpflichtenden Einreise-Tests neu. Eine zehntägige Quarantäne wird verpflichtend, zusätzlich müssen Einreisende einen negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 72 Stunden ist. Künftig gelten in diesem Fall auch Testergebnisse von Apotheken oder Teststraßen. Bei der zehntägigen Quarantäne gilt weiterhin, dass man sich nach fünf Tagen frühzeitig "freitesten" kann.

Verschärfungen für Pendler

Auch wer regelmäßig pendelt, muss in Zukunft ein negatives Testergebnis mit sich führen, falls er aus einem Land mit "hohen Infektionszahlen" einreist. Als Pendler gelten Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland reisen. Pendler müssen sich zudem elektronisch im Rahmen der "Pre Travel Clearance" registrieren. Das wird ab 10. Februar verfplichtend. Ab 7. Februar ist eine Vorab-Registrierung möglich.

Wer aus einem Land mit "geringen Infektionszahlen" einreist, für den gelten laut Verordnung keine Einreisebeschränkungen, solange er sich in den vergangenen zehn Tagen durchgehend in besagtem Land aufgehalten hat. Dazu zählen Staaten aus der "Anlage A": Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan.

Weitere Ausnahmen

Ohne Einschränkungen einreisen kann nach wie vor, wer aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder bei Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen keine andere Option hat.

Eine "Einreise aus beruflichen Gründen" muss glaubhaft gemacht werden. Das geht etwa durch eine Bestätigung des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder die Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches. Ein mehrwöchiger Aufenthalt ist unzulässig, wenn man etwa für einen Termin anreist, der nur drei Tage dauert.

Neue Regeln für Briten

Neuerungen gibt es in Folge des EU-Austritts für Briten. Sie dürfen - außer in Ausnahmefällen wie Geschäftsreisen - nicht mehr in Österreich einreisen, solange Großbritannien als Risikoland gilt.

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