Causa Casinos: Finanzministerium hätte Sidlo nicht abberufen müssen

Causa Casinos: Finanzministerium hätte Sidlo nicht abberufen müssen
"Die Presse" beruft sich auf Bericht der Finanzprokuratur, der zu diesem Schluss kommt.

In der Casinos-Affäre ist auch die Abberufung des FPÖ-Mannes Peter Sidlo als Finanzvorstand des teilstaatlichen Glücksspielunternehmens ein Nebenschauplatz. Das Finanzministerium kann sich dabei als "aus dem Schneider" betrachten, schreibt "Die Presse" (online). Die Zeitung beruft sich auf einen neuen Bericht der Finanzprokuratur. Demnach hat das Ministerium Sidlo nicht abberufen müssen.

Der Bericht wurde vom Finanzminister der Übergangsregierung, Eduard Müller, beauftragt. Er geht der Frage nach, ob das Finanzministerium Sidlo abberufen hätte müssen. Er war im Frühjahr 2019 zum Finanzvorstand der Casinos geworden. Dann kam ein Skandal um mutmaßlichen Postenschacher rund um seine Person auf. Nun gibt es Ermittlungen, ob es hinter seiner Bestellung einen Deal zwischen dem Casinos-Miteigentümer Novomatic und der FPÖ gegeben hat, wonach für die Installierung Sidlos Glücksspiellizenzen für die Novomatic herausschauen hätten sollen. Das streiten alle Involvierten ab, es gilt die Unschuldsvermutung.

 

Am 2. Dezember 2019 verabschiedete dann der Casinos-Aufsichtsrat Sidlo aus dem Casinos-Vorstand. Die Finanzprokuratur hält nun in ihrem achtseitigen Schreiben fest, dass dem Finanzministerium bezogen auf eine vorzeitige Abberufung Sidlos die Hände gebunden gewesen seien. Denn laut Verwaltungsverfahrensgesetz sei es so, "dass einer behördlichen Entscheidung jedenfalls ein ordentliches Ermittlungsverfahren voranzugehen hat", zitiert die Zeitung aus dem Bericht, der ihr laut eigenen Angaben vorliegt.

Die sofortige Abberufung Sidlos durch das Ministerium als Verwaltungsbehörde wäre jedenfalls "unzulässig" gewesen "und wäre mit rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht in Einklang zu bringen". Zumindest, ohne das Ermittlungsverfahren abzuwarten "und insbesondere ohne Parteiengehör", zitiert "Die Presse" aus dem Bericht.

Die Finanzprokuratur geht demnach auch auf die Bestimmungen des Glücksspielgesetzes ein. Dort heißt es, dass die Behörde einer Person die Geschäftsführung durch Bescheid untersagen kann, wenn "die verlangte Zuverlässigkeit eines Geschäftsleiters nicht gegeben ist". Dazu verweist die Finanzprokuratur darauf, dass es sich um eine Kann-Bestimmung handle. Außerdem sei die Behörde jedenfalls dazu angehalten, den Abschluss des Ermittlungsverfahrens abzuwarten.

Das Finanzministerium von Gernot Blümel (ÖVP) will den Bericht der Finanzprokuratur dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen, hieß es zur "Presse". Der Sprecher von Blümel war für die APA nicht erreichbar.

Für das Unternehmen Casinos Austria (CASAG) bleiben die finanziellen Ansprüche Sidlos, die dieser geltend machen dürfte. Novomatic-Vorstandschef Harald Neumann kritisierte am Rande der Londoner Glücksspielmesse ICE indes, dass es arbeitsrechtlich aus Sicht der Casinos klüger gewesen wäre, Sidlo auf der Hauptversammlung das Vertrauen zu entziehen als ihn durch den Aufsichtsrat abzuberufen.

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