BVT-U-Ausschuss: Akten-Nachforderung an alle Ministerien beschlossen

Nach Verfassungsgerichts-Urteil. Innenministerium soll weitere fehlende Unterlagen liefern.

Der Untersuchungsausschuss zur Verfassungsschutz-Affäre hat die Regierung am Mittwoch zur Vorlage weiterer Unterlagen aufgefordert. Besonders detailliert ausgefallen ist das "Verlangen" an das Innenministerium, wo konkret benannte Unterlagen bestellt werden. Die anderen Ressorts werden u.a. aufgefordert, die zwischen dem ersten Beweisbeschluss im April und heute angefallenen Akten nachzuliefern.

Grundsätzlich fordern die Abgeordneten der Opposition nach dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichtshofs die Vorlage aller Unterlagen die eine "zumindest abstrakte Relevanz" für den Kontrollauftrag zur BVT-Affäre haben. Detaillierter ist die Anforderung an das Innenministerium: Hier haben die Abgeordneten durch die Befragung von Auskunftspersonen von bisher nicht vorgelegten Unterlagen erfahren, die nun übermittelt werden sollen.

Konkret betrifft das u.a. die Streifenberichte und Überstundenabrechnungen jener Polizeibeamten, die an der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ( BVT) am 28. Februar beteiligt waren. Die Hausdurchsuchung wurde mittlerweile für unzulässig erklärt. Ablauf und Hintergründe der Razzia sind das erste Thema im U-Ausschuss. Und hier hat Wolfgang Preiszler, der Chef der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), von der Existenz zahlreicher Aktenvermerke berichtet, die der Ausschuss nun haben möchte. Zudem hat Preiszler von seiner Dienstzuteilung zur Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit für diesen Einsatz gesprochen. Hier verlangen die Abgeordneten nun Unterlagen, ebenso für wesentliche Personalentscheidungen im BVT.

Beschlossen wurde die Akten-Anforderung am Mittwochvormittag von SPÖ, NEOS und Liste Pilz ohne die Stimmen der Koalitionsparteien. Den vom Verfassungsgerichtshof für den Ausschuss freigegebenen "Kabinettsakt" des Innenministeriums über zur BVT-Affäre hat der Ausschuss dem Vernehmen nach mittlerweile erhalten.

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