BVT-Ausschuss: Opposition setzte Kickl Frist bis nächste Woche

EU-RATSVORSITZ - INFORMELLER EU-RAT JUSTIZ UND INNERES: PRESSEKONFERENT KICKL
Vorerst kein Gang zum VfGH, sondern konkretisierte Akten-Nachforderung.

Im Streit mit dem Innenministerium um Unterlagen zur BVT-Affäre haben SPÖ, NEOS und Liste Pilz die Entscheidung über eine Verfassungsklage vertagt. Wie SPÖ und NEOS der APA am Mittwoch sagten, soll es zuerst eine weitere, detaillierte Akten-Nachforderung an das Ministerium geben. Von der Reaktion darauf soll dann abhängen, ob und welche weiteren Schritte kommende Woche gesetzt werden.

Die Oppositionsparteien werfen Kickl vor, dem Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre bestimmte Akten vorenthalten zu haben - u.a. über die Vorbereitung der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) am 28. Februar. Das Innenministerium weist das zurück. SPÖ, NEOS und Liste Pilz glauben aber, die Vorwürfe anhand von Informationen in den bisher übermittelten Unterlagen untermauern zu können.

Wie NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper und SP-Fraktionschef Kai Jan Krainer der APA sagten, wird man das Innenministerium nun auffordern, konkret ausständige Unterlagen nachzuliefern. Laut Krainer handelt es sich dabei um zumindest sieben Fälle. Kommende Woche wollen sie dann entscheiden, ob und welche weiteren Schritte zu setzen sind. Außerdem betonte Krainer, dass das Innenministerium zuletzt bereits weitere Unterlagen nachgeliefert habe.

Als mögliche Optionen für das weitere Vorgehen nannte Krainer neben einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof auch eine nochmalige konkretisierte Beweismittel-Anforderung sowie die Ladung der für die Aktenlieferung zuständigen Personen in den Untersuchungsausschuss. Dort könnten die betreffenden Mitarbeiter dann unter Wahrheitspflicht befragt werden, ob sie wirklich alles geliefert haben, meinte Krainer. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen soll demnach am Dienstag oder Donnerstag kommender Woche fallen.

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