Buwog-Prozess: "Bruderschaft getrunken haben wir nicht"

Buwog-Prozess: "Bruderschaft getrunken haben wir nicht"
Der ÖVP-Vorsitzende im Bautenausschuss des Parlaments, Wolfgang Grossruck, konnte kaum etwas zur angeklagten Causa sagen.

Der 86. Tag im Untreue-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere begann heute, Mittwoch, mit einem Kurzauftritt des seinerzeitigen ÖVP-Bautensprechers Wolfgang Grossruck. Der ÖVP-Vorsitzende im Bautenausschuss des Parlaments konnte kaum etwas zur angeklagten Causa Buwog sagen, er habe sich primär auf seinen Job als Bürgermeister von Grieskirchen (OÖ) konzentriert.

Zur Vergabekommission bei der Privatisierung der Bundeswohnungen, zur Rolle des Finanzministeriums und der Beraterfirma Lehman Brothers habe er kaum Wahrnehmungen. Dass sein Gegenüber in der ÖVP/FPÖ-Regierung, FPÖ-Wohnbausprecher Detlev Neudeck, mehr eingebunden war, liege daran, dass er ein Fachmann für den Bautenbereich sei - was bei ihm, Grossruck, nicht der Fall sei.

"Hand und Fuß"

Und er gab einen Einblick in das freie Mandat im Parlament. Wenn man den Usus kenne, dann wisse man, dass sich die Abgeordneten der Regierungspartei darauf verlassen, dass die Handlungen der Regierung "Hand und Fuß haben".

Dass er mit dem Zweitangeklagten Walter Meischberger per Du ist, erklärte Grossruck heute im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts damit, dass dies üblich ist im Nationalrat. "Bruderschaft getrunken haben wir nicht", sagte Grossruck zu Richterin Marion Hohenecker. Meischberger habe er als Berater in der Causa Buwog nicht wahrgenommen.

Keine Auswahl

Am Nachmittag ging es dann einmal mehr um die genaue Aufgabe der Auswahlkommission für den Verkauf der Bundeswohnungen. Der Zeuge Josef Aicher, damals Vorsitzender der Bundesvergabekommission, sagte aus, dass es nicht deren Aufgabe war, eine Auswahl zu treffen. Woher der Name dann komme, wisse er nicht mehr, wohl aus dem Finanzministerium.

"Wir waren keine Bewertungskommission. Es war nicht unsere Aufgabe, Angebote zu bewerten", sagte Aicher zu Richterin Marion Hohenecker. Aufgabe sei es gewesen, in Diskussionsbeiträgen mit den Beratern von Lehman Brothers und Freshfields den Verkaufsprozess zu begleiten.

Der Rechtsvertreter der unterlegenen Bieter um die Bundeswohnungen (Buwog und andere), Johannes Lehner, konzentrierte sich in seiner Befragung von Aicher darauf, dass das Angebot des siegreichen Konsortiums Immofinanz/RLB OÖ nicht den Formalvorschriften für die Anbotslegung entsprochen hätte - und somit keine Bietergleichheit gegeben wäre. Aicher sagte, dies sei kein Thema in der Auswahlkommission gewesen.

Zum Vorwurf des gestrigen Zeugen, dem früheren Budgetsektionschef im Finanzministerium Gerhard Steger, dass die Kommission "zum Krenreiben" war, widersprach heute Aicher. Dies sei die persönliche Sicht von Steger, man habe durchaus Leistungen erbracht. Falls es Vorgaben gegeben hätte, wer den Zuschlag für den Verkauf der Bundeswohnungen erhalten soll, hätte er das gemerkt, sagte Aicher.

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