Bundesregierung für neue Regeln bei Wertsicherungsklauseln

Die Bundesregierung hat Vorschläge vorgelegt, um Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln zu schaffen. Solche Klauseln bestimmen, wie langfristige Verträge an die Inflation angepasst werden. Im Sommer hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen zwar grundsätzlich für zulässig erklärt, laut Konsumentenschützern blieben aber trotzdem Unklarheiten. Nun soll Klarheit geschaffen werden.
Dazu sind je zwei Ergänzungen in ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und Konsumentenschutzgesetz vorgesehen. Die neue Regelung gilt rückwirkend, damit "Vermieter und Unternehmer nicht Jahrzehnte an bereits geleisteten Zahlungen überraschend zurückzahlen müssen", wie es in einer Aussendung des Justizministeriums heißt. Zugleich bleibe es möglich, unrechtmäßige Zahlungen, die in den letzten fünf Jahren geleistet wurden, einzuklagen. Alle Beteiligten würden dadurch Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen erhalten, verspricht das Justizministerium. "Mit dieser Reform stärken wir die Rechtssicherheit", so Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Das "Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz – ZIAG" soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.
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