Budget: Doch kein Nulldefizit 2018

Hartwig Löger
Es habe "zusätzliche Kosten und Belastungen" gegeben, erklärte Finanzminister Löger.

Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat in einem Jahressteuergesetz 2018 zahlreiche steuerliche Maßnahmen beschlossen. Geändert werden unter anderem Einkommens-, Körperschafts-, Umgründungs-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Versicherungssteuergesetz. Meldungen über das mögliche Erreichen eines Nulldefizits schon im Jahr 2018 rückte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) wieder zurecht.

Er gehe nicht davor aus, dass wir heuer ein Nulldefizit erreichen, weil es "zusätzliche Kosten und Belastungen" gegeben habe, sagte Löger im Ministerrat. Anderslautende Meldungen seien eine Überinterpretation.

Mit den heute beschlossenen Maßnahmen zeigte sich Löger sehr zufrieden. Das zeige "beispielhaft" die konsequente Arbeit der Regierung. Die Gesetzesänderungen bringen Vereinfachung, es werden Gebühren abgeschafft und - wie Löger besonders betonte - Steuervermeidung verhindert und Betrugsbekämpfung vorangetrieben. So werden künftig - gemäß der Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie der EU - Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften höher besteuert. Diese sollen, anders als bisher, auch dann der österreichischen Körperschaftsteuer unterliegen, wenn sie nicht an die österreichische Konzernmutter ausgeschüttet werden. Das soll rund 50 Mio. Euro in die Staatskasse spülen.

Investoren zahlen offiziell keine Grunderwerbsteuer mehr

Dass auf der einen Seite Steuervermeidung bekämpft werde, gleichzeitig aber bei der Grunderwerbsteuer ein Steuerschlupfloch gesetzlich verankert werde, erklärte Löger mit der "Klarstellung" dessen, "dass das, was bisher praktiziert wurde, nun gesetzlich abgesichert wird". Konkret geht es darum, dass Immobilien-Investoren keine Grunderwerbsteuer zahlen, wenn die fraglichen Immobilien in verschachtelten Firmenkonstruktionen verkauft werden.

Von ÖGB, AK und SPÖ kam dazu bereits im Vorfeld harsche Kritik, der Salzburger Finanzrechtler Christoph Urtz befürchtete Umgehungskonstruktionen. "Wenn jemand fünf Millionen Euro für ein Zinshaus am Wiener Markt ausgeben will, würde ich ihm sagen, gründen Sie zwei Firmen, dann können sie das Zinshaus später grunderwerbsteuerfrei weiterverkaufen." Zumal dafür vergleichsweise kostengünstige Personengesellschaften ausreichen würden, wie Urtz gegenüber der APA sagt. Er gesteht zwar zu, dass das Gesetz die Klarstellung einer strittigen Rechtslage bringt, aber: "Die Klarstellung ist in die steuerschonende Richtung ausgegangen. Man hätte das auch in die andere Richtung klarstellen können."

Kommentare