Budget - Ausschuss gibt grünes Licht für 100 Kassenstellen

SONDERSITZUNG NATIONALRAT
Homosexuelle werden rehabilitiert, kleine Photovoltaikanlagen von Umsatzsteuer befreit, Arbeitslosenversicherungsbeiträge gesenkt.

Der Budgetausschuss des Nationalrats hat am Freitag einen ersten Schritt in Richtung Budgetbeschluss gesetzt. Die Abgeordneten stimmten mit unterschiedlichen Mehrheiten für das von der Regierung vorgelegte Budgetbegleitgesetz, in dem 31 Gesetzesvorhaben mit budgetrelevanten Auswirkungen gebündelt sind, teilte die Parlamentskorrespondenz mit. Darin sind etwa die Finanzierung 100 neuer ärztlicher Kassenstellen sowie eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags enthalten.

Ein eigenes Gesetz regelt die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden. Für jedes aufgehobene Urteil ist demnach eine einmalige Entschädigungszahlung von 3.000 € vorgesehen. Dazu kommen 1.500 € für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug. Auch für eingeleitete - und später eingestellte - Ermittlungsverfahren sowie für besondere berufliche, wirtschaftliche oder gesundheitliche Nachteile wird es Pauschalentschädigungen geben.

Dieses Gesetz sowie die Novelle zum Gedenkstättengesetz, mit der die geplante Neugestaltung und Sanierung der KZ-Gedenkstätte Gusen auf eine rechtliche Grundlage gestellt und finanziell abgesichert wird, erhielt mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS eine breite Mehrheit. Die SPÖ unterstützte außerdem u.a. die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte und die zusätzlichen Mittel für die Bundestheater, die Bundesmuseen, die AGES und die außerschulische Jugendförderung. Die Neos trugen die massive Aufstockung der Umweltförderungen - inklusive jener für Heizungstausch und thermische Sanierung - mit. Gegen sämtliche Teile des Gesetzespakets stimmte hingegen die FPÖ.

AUFTAKT BEAMTEN-GEHALTSVERHANDLUNGEN

Finanzminister Magnus Brunner, Vizekanzler Werner Kogler

Mehr Geld soll es auch für die Bundestheater, die Bundesmuseen, das Umweltbundesamt, die AGES, außerschulische Jugendarbeit und klimafitte Wälder geben. Die Altlastensanierungsbeiträge werden erhöht, kleine Photovoltaikanlagen vorübergehend von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten für das Budgetbegleitgesetz belaufen sich laut dem parlamentarischen Budgetdienst auf 764 Millionen Euro im Jahr 2024 und 888 Millionen 2025.

Neben 100 neuen ärztlichen Vertragsstellen in bestimmten Fachbereichen wie Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Kinder- und Jugendheilkunde ist im Gesundheitsbereich auch ein Startbonus von bis zu 100.000 € für schwer zu besetzende Kassenpraxen in Aussicht genommen. Zudem werden klinisch-psychologische Behandlungen künftig auf Krankenschein möglich sein, sofern entsprechende Kassenverträge vereinbart werden. Die Regierung wird dafür im Jahr 2024 50 Mio. € und im Jahr 2025 25 Mio. € aus einem neuen Gesundheitsreformmaßnahmenfonds bereitstellen.

Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen und die thermische Sanierung von Gebäuden zu beschleunigen, wird das Fördervolumen für diesen Bereich mit dem Budgetbegleitgesetz beinahe verdoppelt, und zwar auf insgesamt 3,65 Mrd. € für die Periode 2023 bis 2027. Zusätzlich können einkommensschwache Haushalte mit einem Förderplus von 230 Mio. € in den Jahren 2023 bis 2026 sowie weiteren 800 Mio. € in den Jahren 2027 bis 2030 rechnen. Inklusive Länderförderungen peilt Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) eine Gesamtförderung von mindestens 75 % für den Heizungstausch in Einfamilienhäusern an.

Im Sinne des Klimaschutzes werden darüber hinaus kleine Photovoltaikanlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden bis Ende 2026 von der Umsatzsteuer befreit. Außerdem ist in Aussicht genommen, die Altlastensanierungsbeiträge um 15 % anzuheben und die Basisförderung des Umweltbundesamts von 14,96 Mio. € auf 25 Mio. € zu erhöhen.

Noch in Ausarbeitung sind die Förderkriterien für den mehrgeschossigen Wohnbau, wie die Ministerin informierte. Hier müsse zunächst festgelegt werden, welche Heizungsquelle vorrangig in Frage komme, etwa ob ein Fernwärmeanschluss möglich sei. Erst danach könne die Förderhöhe festgelegt werden.

Im Bereich Arbeitsmarktpolitik bringt das Budgetbegleitgesetz neben der Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,1 Prozentpunkte auch eine Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte. Dies wird ab 2024 um 3 % auf 19,4 % steigen, wobei die erwarteten Mehreinnahmen der Arbeitslosenversicherung bzw. dem Insolvenzentgeltfonds zugutekommen sollen. Außerdem ist geplant, Überschüsse aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik künftig nicht mehr an das Arbeitsmarktservice (AMS) auszuzahlen, sondern einer zweckgebundenen Haushaltsrücklage zuzuführen.

Um sicherzustellen, dass die geplante Umsatzsteuerbefreiung für private Photovoltaikanlagen bei den Konsumenten und Konsumentinnen innen ankommt, sei er in engem Austausch mit dem Umwelt- und dem für Preiskontrollen zuständigen Wirtschaftsministerium, berichtete Finanzminister Brunner. Ein Konzept sei in Ausarbeitung. Zudem verwies er auf das allgemeine Preisgesetz, das festlege, dass Steuersenkungen in Form von Preissenkungen weitergegeben werden müssen.

Im Zuständigkeitsbereich von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) sieht das Budgetbegleitgesetz vor, die Mittel des derzeit mit 350 Mio. € dotierten Waldfonds um 100 Mio. € aufzustocken und dessen Laufzeit zu verlängern. Über die Verwendung der Mittel muss der Landwirtschaftsminister dem Nationalrat künftig jährlich berichten, wobei unter anderem Entschädigungen für Waldeigentümerinnen für Schäden durch Borkenkäferbefall, die Entwicklung klimafitter Wälder und Maßnahmen zur stärkeren Verwendung des Rohstoffs Holz finanziert werden können.

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