Innenministerium prüft Schadenersatzklagen
Minoritenplatz: Innenministerium und eine Kirche
Die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl könnte auch Schadenersatzklagen nach sich ziehen. Wie das Innenministerium am Freitag bekanntgab, werden Regressforderungen gegen die verantwortlichen Personen geprüft. Laut Presse (Freitag-Ausgabe) wären zusätzlich auch Forderungen der Kandidaten gegen die Republik möglich, weil deren Beamte die Wahlwiederholung zu verantworten haben.
Zusätzliche Kosten
Durch die Wahlwiederholung entstehen sowohl dem Staat auch als auch den Kandidaten zusätzliche Kosten: Das Innenministerium rechnet mit insgesamt zehn Mio. Euro für Vorbereitung und Abwicklung der Wahl, davon 2,2 Mio. Euro beim Bund (etwa für den Druck der Stimmzettel), der Rest bei den Gemeinden. Seitens der Wahlwerber kommen die Wahlkampfkosten für den de facto dritten Wahlgang dazu.
Ob das Innenministerium Regressansprüche gegen die für die Wahlwiederholung verantwortlichen Personen anmelden wird, ist noch unklar. "Die Frage wird derzeit geprüft", hieß es. Geklärt werden muss außerdem noch die Kostenteilung mit den Gemeinden, die die Wahl operativ abwickeln. Regulär würde der Bund ihnen für jeden Wahlberechtigten 92 Cent zuschießen - für Wahlwiederholungen gilt diese Vorgabe aber nicht.
Kostenteilung zugesagt
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat den Gemeinden zwar bereits eine Kostenteilung zugesagt, fixiert wurde sie aber noch nicht. Der Gemeindebund nennt die 92 Cent Bundesbeteiligung als Mindestmaß, zumal neben den Kosten der regulären Urnenwahl in 10.300 Sprengeln auch die Ausgaben für die zahlreichen Briefwähler von fünf bis acht Euro pro Wahlkarte anfielen.
Amtshaftungsklagen der Kandidaten möglich
Ansprüche gegen den Bund geltend machen könnten wiederum die beiden Kandidaten Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, die nun Geld für einen de facto dritten Wahlgang locker machen müssen. Die Zivilrechtsprofessoren Georg Kodek (WU Wien) und Andreas Kletecka (Uni Salzburg) halten solche Klagen nach dem Amtshaftungsgesetz für möglich. "Sonst könnte der Wählerwille verfälscht werden, wenn eine wahlwerbende Gruppe finanziell ausgeblutet wird", sagt Kletecka in der Presse. FPÖ und Grüne wollten sich dazu nicht festlegen.
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