Bogner-Strauß sieht "Verländerung" der Jugendhilfe kritisch

Bogner-Strauß sieht "Verländerung" der Jugendhilfe kritisch
Familienministerin: "Wir hinterfragen das". Pocht auf einheitliche hohe Standards.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) bleibt auch nach Ende der Begutachtungsphase bei ihrer Kritik am Plan der Bundesregierung, die Kinder- und Jugendfürsorge in die Hand der Länder zu geben. "Eine Übertragung in die alleinige Zuständigkeit der Länder sehe ich kritisch", sagte die Ministerin in den Vorarlberger Nachrichten. "Wir hinterfragen das."

"Wenn ein Elternteil in Bregenz und der andere in Wien lebt, welche Regeln gelten dann? Es müssen hohe Standards über alle Länder hinweg erhalten bleiben."

von Familienministerin Bogner-Strauß

Bogner-Strauß erklärte, es gehe ihr um die einheitlichen Standards: "Wenn ein Elternteil in Bregenz und der andere in Wien lebt, welche Regeln gelten dann? Es müssen hohe Standards über alle Länder hinweg erhalten bleiben." Zwar wolle man entbürokratisieren, und dafür brauche es auch "mutige Schritte" - man dürfe aber auch "gewisse Dinge hinterfragen", befand die Ministerin. Bogner-Strauß zeigte sich freilich zuversichtlich, dass man noch eine Lösung finden werde, "die für alle gut ist". Wie die ausschauen könnte, ist noch offen. Aus dem Familienministerium hieß es am Freitag auf APA-Anfrage lediglich, dass man "in regem Austausch" mit dem für die Reform zuständigen Justizministerium sei.

Kompetenzenbereinigung

Die geplante " Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe ist Teil einer Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern: So soll der Verfassungs-Artikel 12 abgeschafft werden, der für bestimmte Bereiche eine zwischen Bund und Ländern geteilte Gesetzgebung vorsieht. Nach dem Plan von Regierung und Ländern würden die bisherigen Mindestvorgaben im bisherigen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz entfallen. Bleiben würde (neben Regeln für Amtshilfe- und Datenschutz) nur die Verpflichtung für Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser, die Jugendämter einzuschalten, wenn der Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung eines Kindes besteht.

Kommentare