Birnbacher-Prozess geht in die Verlängerung

Ein älterer Mann mit Anzug und Rucksack blickt zur Seite.
Der Prozess am Landesgericht Klagenfurt wurde auf 20. September vertagt. Klar ist nun: "Gutachten war höchstens 300.000 Euro wert".

Sechs Mio. Euro hat die Kärntner Landesholding dem Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher für ein Gutachten im Zuge des Hypo-Verkaufs gezahlt - ein Vielfaches zu viel, wie Gutachter Frank Schäfer am Donnerstag beim Untreueprozess am Landesgericht Klagenfurt erläuterte. Das Gutachten sei lediglich zwischen 200.000 und 300.000 Euro wert gewesen. Das Verfahren wurde schließlich auf den 20. und 21. September vertagt.

Schäfer hatte im Sommer vergangenen Jahres seine Expertise vorgelegt, auf der die Anklage basiert. Für die Feststellung des Betrags von höchstens 300.000 Euro sei er durch eine Rückrechnung gekommen, führte er aus. Dieser habe er eine Tätigkeit von 300 Stunden in fünf Wochen zugrunde gelegt, wobei er allerdings noch davon ausgegangen sei, dass die Leistungen, die im Verzeichnis stünden, auch erbracht worden seien, erklärte Schäfer. Im Zuge des Beweisverfahrens hatte sich jedoch herausgestellt, dass einzelne Posten lediglich Teil einer "Chronologie" waren und Birnbacher nach eigenen Angaben in der Sache rund zwei Wochen tätig gewesen ist.

Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass Birnbacher keineswegs die Leistungen einer Investmentbank erbracht habe, mit deren Honorarhöhen die Zahlung an den Steuerberater durch die Kärntner Landesholding, deren Vorstände ebenfalls angeklagt sind, stets argumentiert wurde. "Bei allem Respekt" für die geleistete Arbeit ist für den Gutachter die Zahlung weder von ursprünglich geplanten zwölf Millionen Euro noch von sechs Millionen Euro gerechtfertigt. Als Verkäufer hätte er im vorliegenden Fall auch keine Investmentbank beauftragt, weil sie zu teuer gekommen wäre, sagte er. Wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Käufer bereits da und bereit sei, einen bestimmten Betrag zu zahlen, sei die Einschaltung einer Investmentbank nicht mehr notwendig, präzisierte er.

Zum Wohlbefinden des Auftraggebers

Staatsanwalt Andreas Höbl fragte, ob es in diesem Fall überhaupt notwendig gewesen sei, Birnbacher zuzuziehen. Schäfer meinte dazu, objektiv lasse es sich begründen, dass es nicht notwendig gewesen wäre. Subjektiv sei es für den Mandaten vielleicht gut gewesen, einen Vertrauensanwalt zu haben, mit dem er verschiedene Dinge habe besprechen können. "Ich kann mir vorstellen, dass das Wohlbefinden des Auftraggebers hier eine Rolle gespielt hat", sagte der Gutachter. Auftraggeber waren der damalige Landeshauptmann Jörg Haider und Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz, der sich in dem Verfahren wegen Untreue verantworten muss.

Schäfer belastete auch den Gutachter Gerhard Altenberger, mit dessen Gutachten unter anderem die Auszahlung des Honorars argumentiert worden war. Auf den Vorhalt von Gernot Murko, Verteidiger von KLH-Vorstand Gert Xander, ob Schäfer die Formulierung in diesem Gutachten, dass "bei vergleichbarer Tätigkeit des Dr. Birnbacher mit einer Investmentbank" das Honorar angemessen sei, so verstehe, dass Altenberger Birnbachers Tätigkeit mit der einer solchen Bank verglichen habe, meinte Schäfer, dies sei genau so zu verstehen.

Prozess-Fortsetzung im September

Die Anwälte von Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz und der Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander lehnten das Gutachten von Frank Schäfer ab. Sie bezeichneten es als "mangelhaft und einseitig, widersprüchlich und unbestimmt" und forderten weitere Beweismittel und die Einholung eines neuerlichen Gutachtens. Das wurde vom Schöffensenat abgelehnt. Richard Soyer, Anwalt von Birnbacher, hatte keine Erklärung abgegeben. Birnbacher hatte bei seinem Geständnis ja zugegeben, dass das Honorar nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Der Prozess wurde am Nachmittag vertagt. Das Verfahren wird am 20. und 21. September fortgesetzt, dann werden auch die Urteile erwartet. Die Anwälte der vier Angeklagten beantragten weitere Beweismittel, so soll der Leiter der Finanzabteilung des Landes, Horst Felsner, noch als Zeuge geladen werden.

Davor hatte die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, die Anklage gegen die Vorstände der Kärntner Landesholding (KLH), Megymorez und Xander, sowie ÖVP-Chef Martinz und Steuerberater Birnbacher nicht auf Betrug zu erweitern. Den Angeklagten sei es jedoch unbenommen, allfällige Delikte zu gestehen, die noch nicht bekannt seien, teilt Staatsanwalt Andreas Höbl mit.

Mehr zum Thema

  • Hintergrund

  • Hintergrund

Kommentare