AMS-Jobs: Bei Impfverweigerung auch Mindestsicherung bedroht

AMS-Jobs: Bei Impfverweigerung auch Mindestsicherung bedroht
Einzig der Wohnanteil der Mindestsicherung sei nicht von Sanktionen berührt.

Wer einen Job verweigert, für den eine Impfpflicht gilt, kann nicht nur das Arbeitslosengeld verlieren, sondern auch die Mindestsicherung. Denn Sanktionen des Arbeitsmarktservice AMS wirken sich auch auf die Mindestsicherung aus, berichtet das profil. Das gelte seit einer Reform des Jahres 2018 obwohl die Bundesländer die Sozialleistung der Mindestsicherung auszahlen, während das Arbeitslosengeld vom AMS kommt.

Wenn jemand die Arbeitsaufnahme verweigere "kürzen wir die Bezüge in einem ersten Schritt automatisch um 25 Prozent, dann um 50 Prozent und am Ende um 100 Prozent", zitiert das profil den Sprecher des Wiener Soziallandesrates Peter Hacker. Wobei nur ein Teil der Mindestsicherungsbezieher für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. In Wien seien das 46.500 der 128.000 Betroffenen. Der Rest sind Kinder, Pensionisten oder körperlich beeinträchtigte Personen, die nicht ans AMS angedockt sind.

Einzig der Wohnanteil der Mindestsicherung sei nicht von Sanktionen berührt. Dieser betrage laut den Angaben von Hackers Sprecher in Wien 25 Prozent. Ein Vollbezieher, der ungeimpft bleiben möchte, und deswegen Jobs mit Impfpflicht hartnäckig verweigert, müsse daher im Extremfall mit 237 Euro im Monat auskommen.

Kommentare