Beamte: „Am Grundgehalt ändert sich nichts“

Frauen- und Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) freute sich über einen „historischen Schritt“. In der Nacht auf Samstag hat die Regierung fast alle Gesetzesentwürfe für das Sparpaket in die Begutachtung geschickt. Auch der Versetzungsschutz für Beamte wird gelockert: Sie können künftig auch gegen ihren Willen versetzt werden, wie es aus dem Ministerium hieß. Dies werde „das Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung positiv beeinflussen“. Peter Korecky (SPÖ), der Vize-Chef der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), sagte am Sonntag zum KURIER: „Mir soll es recht sein, wenn man das als historischen Schritt sieht. Ich würde von einem pragmatischen sprechen.“
Auch aus dem Büro von GÖD-Chef Fritz Neugebauer (ÖVP) hieß es am Sonntag, die Änderungen im Versetzungsschutz seien „aus unserer Sicht gar nicht so weitreichend, wie das Ministerium das bejubelt“. Die Versetzung solle nur dann leichter fallen, wenn ein Arbeitsplatz aus organisatorischen Gründen wegfällt.
Vor einer Versetzung müsse sich also strukturell etwas ändern – zum Beispiel, wenn eine Kaserne geschlossen wird. „Prinzipiell bleibt der Versetzungsschutz aber vollinhaltlich aufrecht.“ Und, so eine Sprecherin: „Eine etwaige Organisationsänderung muss auch mit der jeweiligen Personalvertretung ausverhandelt werden.“
Analyse
Ab Montag werden die Gesetzesvorlagen von den Juristen genau unter die Lupe genommen. Erst danach sei eine seriöse Beurteilung möglich. Tatsache sei aber jedenfalls: „Das Grundgehalt wird nicht angegriffen“, sagt Richard Holzer (SPÖ), ebenfalls Vize-Vorsitzender der GÖD. Man sei über die diesbezüglichen Berichte der vergangenen Tage verwundert, denn große Einbußen bei den Gehältern seien auch bei
Versetzungen ausgeschlossen. Aus Neugebauers Büro hieß es dazu: „Man kann Leute in andere Besoldungsgruppen versetzen, aber dann wird man durch Begleitmaßnahmen schauen, dass man da nicht zu viel verliert.“
Klar sei nur, dass bei einer Versetzung Zulagen wegfallen können. Korecky: „Wenn ich von der Exekutive in die Verwaltung gehe, dann ist logisch, dass ich keine Gefahrenzulage mehr bekomme.“ Nur: „Das ist nicht neu, das ist ja heute auch schon so.“ Eine Sprecherin der Beamtenministerin sagt dazu: „Der Entwurf ist mit der GÖD abgestimmt.“ Mögliche Einbußen im Falle einer Versetzung in eine andere Berufsgruppe seien auf jener Höhe gedeckelt, die auch bei einer Versetzung innerhalb der eigenen Berufsgruppe heute schon möglich ist. „Wenn ein Soldat also ins Bundessozialamt versetzt wird, weil seine Kaserne geschlossen wird, kann er nicht mehr an Gehalt verlieren, wie wenn er innerhalb des Militärs woanders eingesetzt wird.“
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