Ausländische Mautpreller haben es künftig schwerer

Ausländische Mautpreller haben es künftig schwerer
Regierung kündigt Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes an. Diese sieht Bestrafung bei Rückkehr vor.

Die Bundesregierung hat heute eine Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) durch den Ministerrat geschickt. Es soll dafür gesorgt werden, dass ausländischen Mautprellern das Leben schwerer gemacht wird. Dahingehend werden Daten pseudonomisiert gespeichert und Befugnisse von Mautaufsehern erweitert. Zudem zahlen umweltfreundliche Lkw künftig weniger Maut.

Es geht vor allem darum, Mautpreller doch noch bestrafen zu können, wenn sie Monate nach ihrem Vergehen wieder auf einer mautpflichtigen Straße auftauchen. Bisher war es der Asfinag nicht möglich, beispielsweise ausländische Mautpreller zu bestrafen, die zwar elektronisch erfasst wurden, aber dann abgefahren sind, ohne zu zahlen. Denn oft geht die Zustellung der Ersatzmautaufforderung ins Leere - sie ist schwierig oder unmöglich.

Ersatzmautforderung innerhalb von 12 Monaten

"Oftmals stellt man Ersatzmautforderungen im Ausland zu, auf die nicht reagiert wird - und die öffentliche Hand hat den Schaden", sagte der zuständige Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) nach dem Ministerrat vor Journalisten. Innerhalb von zwölf Monaten sei die neue Art der Ersatzmautforderung künftig nun aber möglich. Voraussetzung ist nur, dass der Zulassungsbesitzer der selbe geblieben ist, wer am Steuer sitzt, ist egal. Weigert sich der Fahrer zu zahlen, können ihn die Mautaufseher an der Weiterfahrt hindern. Dies auch, wenn aktuell die Maut ordnungsgemäß entrichtet wurde.

Wie hoch die erhofften Mehreinnahmen ausfallen könnten, ließ Hofer auf Nachfrage offen - "weil wir nicht wissen, wie viele nach dem Mautprellen innerhalb von zwölf Monaten wiederkommen". Datenschutzprobleme gebe es keine, da es eine offene Forderung seitens der Asfinag gebe, zu deren Einbringung man auffordere.

Weniger Maut für umweltfreundliche Lkw

Weiterer Aspekt der Novelle ist, dass umweltfreundliche Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen insofern gefördert werden sollen, als dass sie künftig weniger Maut zahlen sollen. Demnach sollen Lastfahrzeuge mit reinem Elektro- oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb künftig den niedrigsten streckenabhängigen Tarif zahlen, auch wenn sie eigentlich einer Fahrzeugklasse entstammen, die mehr zahlen müsste.

"In einigen Jahren wird es ein völlig anderes Bild auf den Straßen geben als jetzt. Aber das muss auch aktiv unterstützt werden", sagte Hofer. Daher komme es ab 2020 zu einer "deutlichen Entlastung" dieser saubereren Lastfahrzeuge durch "diesen weiteren Anreizimpuls für eine Dekarbonisierung der Fahrzeuge".

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