„Ausgabenbremse“: NÖ-Kasse klagt gegen finanzielle Knebelung

„Ausgabenbremse“: NÖ-Kasse klagt gegen finanzielle Knebelung
Die NÖ-Krankenkasse will bei Höchstgericht Baustein türkis-blauer Kassenfusion zu Fall bringen.

Mitten im Verhandlungs-Endspurt zur türkis-blauen Reform der Sozialversicherungsträger bringt die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NöGKK) eine Verfassungsklage ein.  Der heikle Schritt aus einem schwarzen Kernland gegen eine Reform der ÖVP-FPÖ-Regierung im Bund ist dazu angetan, gehörig Unruhe in die Kassenfusion zu bringen.

Anlass dafür sind drei Bauprojekte der Krankenkasse sowie eine Personalentscheidung, die vom Sozialministerium unter Beate Hartinger-Klein ( FPÖ) gestoppt wurden. Das lassen sich die Niederösterreicher nicht gefallen und wollen das zugrunde liegende Gesetz, das seit Mitte August in Kraft ist, vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu Fall bringen.

Dazu ist noch ein  Beschluss in den Gremien der NöGKK nötig, der nach KURIER-Informationen am 19. September gefällt werden wird.  Sozialversicherungs-Insider aus Niederösterreich und Wien bestätigen  dieses Vorgehen, sie wollen aber nicht genannt werden.

Konkret will die NöGKK die sogenannte „ Ausgabenbremse“ kippen – ein zentrales, aber sehr umstrittenes Element der gesamten Kassenreform. Diese Ausgabenbremse soll aus Sicht der Regierung verhindern, dass vor der Fusion der Sozialversicherungsträger die Kosten der Kassen ungebührlich in die Höhe schnalzen. Die Ausgabenbremse begrenzt daher den finanziellen Spielraum der Kassen bei Ärzteverträgen, Bauprojekten und beim Personal. Dies aber in  einem Maß, das nach Ansicht der Kassen „völlig überschießend“ in ihre Autonomie und Selbstverwaltung eingreift. Daher die jetzige Klage aus St. Pölten gegen die Bevormundung aus Wien.

„Äußerst bedenklich“

Auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat so eine Klage beim Höchstgericht  gegen die Ausgabenbremse bereits ins Auge gefasst. Als Grundlage dazu würde ein Gutachten des Wiener Verfassungsrechtlers Michael Potacs dienen  – der KURIER berichtete. Die Sichtweise von Potacs lautet verkürzt: Die Ausgabenbremse ist „verfassungsrechtlich äußerst bedenklich“. Nun überlässt der Hauptverband aber Niederösterreich den Vortritt.

Spannend ist die zeitliche Komponente: Mitte September soll der Begutachtungsentwurf der Regierung für die Kassenfusion mit rund zwei Monaten Verspätung vorliegen. Dort ist ein politisches Zugeständnis enthalten: Die Regierung plant die Ausgabenbremse mit April 2019 wieder abzuschaffen, weil dann die Kassenreform schon in der Umsetzung sein soll.
 Was das für die NÖ-Verfassungsklage  bedeutet, ist unklar. Ein Kenner der Materie verwies aber auf die ebenfalls noch im September  startenden Vertragsverhandlungen in Niederösterreich mit der NÖ-Ärztekammer. Es müsse Klarheit geschaffen werden, ob der dann neue Vertrag mit den Ärzten nach derzeitiger Gesetzeslage hält oder nicht – also trotz Ausgabenbremse möglich ist oder eben nicht.  „Das ist zentral, möglicherweise wird sonst sehenden Auges das Gesetz gebrochen.“

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