Anrechnung von Karenzzeiten kommt eventuell per Gesetz

Bogner Strauß will weniger Abtreibungen
Ministerin verspricht Gesetz bis Ende 2018, falls Anrechnung nicht über Kollektivverträge kommt. SPÖ für sofortigen Beschluss.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) will die Anrechnung von 24 Monaten Karenzzeit bei Gehaltsvorrückungen per Gesetz regeln, sollte dies seitens der Sozialpartner nicht über die diesjährigen Kollektivvertrags-Verhandlungen von Gewerkschaft und Arbeitgebern funktionieren. In diesem Fall würde die Regierung bis Jahresende eine neue Regelung vorlegen, sagte sie am Mittwoch.

Die Karenz solle wie die Arbeitszeit bewertet werden, dies sei ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Familienpolitik und die Gleichstellung von Frau und Mann. Wer bis zu 24 Monate Karenz nehme, solle künftig in dieser Zeit alle Gehaltsvorrückungen sowie die entsprechenden Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüche angerechnet bekommen, sagte die Ministerin in einer Aussendung: "Keine Familie soll einen Nachteil haben, wenn sie das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet."

Für Bogner-Strauß sei es wichtig, bei der Herbstlohnrunde ein besonderes Augenmerk auf jene Branchen zu legen, in denen besonders viele Frauen beschäftigt sind, meinte sie mit Blick auf den Handel.

SPÖ-Muchitsch: Gleich beschließen

SPÖ-Sozialsprecher Beppo Muchitsch hat sich verwundert über die Ankündigung von Bogner-Strauß gezeigt. Denn: Die SPÖ habe bereits am heutigen Mittwoch einen entsprechenden Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Dass er als Gewerkschafter einer gesetzlichen Lösung den Vorzug gegenüber einer Sozialpartner-Einigung gibt, begründete Muchitsch damit, dass in manchen Branchen die Macht fehle, diese sozialpolitische Forderung gegen die Arbeitgeber durchzusetzen. Auch bei der Angleichung von Arbeitern und Angestellten sei man so vorgegangen, sagte er.

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