Amtsmissbrauch? Nächste Anklage gegen Hans-Jörg Jenewein
Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt eine weitere Anklage gegen den früheren FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein und eine zweite Person. Bei der weiteren Person handelt es sich um eine Beamtin.
Jenewein soll zwischen dem 30. Oktober 2018 und 9. Mai 2019 als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses die zweite Angeklagte beauftragt haben, ihm vertrauliche Dokumente zu übermitteln. Er wird dementsprechend als Bestimmungstäter geführt.
Demnach geht es um Unterlagen zu zwei Treffen europäischer Geheim- und Nachrichtendienste. Auch vertraulichen E-Mail-Verkehr aus dem Innenministerium soll Jenewein weitergeben haben. Die Beamtin soll diese wiederum Journalisten übermittelt haben, heißt es.
Bereits mit Egisto Ott vor Gericht
Jenewein waren in seiner Tätigkeit als Mitglied des U-Ausschusses die Vorschriften zur Verwendung und Veröffentlichung der vertraulichen Unterlagen bekannt, zeigt sich die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die Zweitangeklagte soll als damalige Beamtin des Innenministeriums unter anderem einen vertraulichen E-Mail-Verkehr aus dem Innenministerium an Jenewein übermittelt haben. Der Ex-Politiker muss sich nicht nur wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, sondern unter anderem auch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten.
Aktuell steht Jenewein bereits gemeinsam mit dem ehemaligen Chefinspektor im aufgelösten BVT, Egisto Ott, vor Gericht. Ott soll im Auftrag Jeneweins dort einen Beamten angehalten zu haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Beide hatten sich zum Prozessauftakt im November nicht schuldig bekannt.
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