AK-Wahl: Wo Nicht-Staatsbürger wählen dürfen

AK-Wahl: Wo Nicht-Staatsbürger wählen dürfen
In Wien kommt mit 220.000 Menschen bereits ein Drittel der Stimmberechtigten aus dem Ausland

Wissen Sie, was die Vollversammlungen der Arbeiterkammern (AK) tun – und wer darüber entscheidet, wer in dem Gremium sitzt?

Obwohl gut 3,1 Millionen Menschen in Österreich bei der AK-Wahl stimmberechtigt sind, ist diese bundesweite Wahl im Bewusstsein der Bürger vergleichsweise schwach verankert. Gerade einmal 39,77 Prozent nahmen 2014 an der AK-Wahl teil. Und damit sich dieser Anteil möglichst verbessert (die AK-Wahl läuft abhängig vom Bundesland bis 10. April), lud die stärkste Kammer, die AK Wien, zum Gespräch. Man präsentierte überraschende Zahlen und Fakten.

Dazu gehört etwa, dass – im Unterschied zu „klassischen“ Bundeswahlen – bei der Arbeiterkammer ausnahmslos jeder wahlberechtigt ist, der zum Stichtag (3. Dezember 2018) umlagepflichtig (AK-Mitgliedsbeitrag) war – also auch Nicht-Österreicher. In Wien sind das diesmal 220.000 Personen, also mittlerweile fast ein Drittel der 730.000 Wahlberechtigten.

Bleibt die Frage: Was genau nun wählen die Stimmberechtigten? Zum einen sind es die eingangs erwähnten Vollversammlungen, also die Arbeitnehmer-Parlamente der einzelnen Kammern, die über AK-Vorstand und Präsident entscheiden.

Mindestens ebenso wichtig ist freilich, dass die AK-Wahl darüber entscheidet, wie die Gremien der Sozialversicherung (Krankenkassen, Unfall- oder auch Pensionsversicherung) beschickt werden.

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