AK-Wahl: Wo Nicht-Staatsbürger wählen dürfen

Eine Frau mittleren Alters gestikuliert während eines Gesprächs.
In Wien kommt mit 220.000 Menschen bereits ein Drittel der Stimmberechtigten aus dem Ausland

Wissen Sie, was die Vollversammlungen der Arbeiterkammern (AK) tun – und wer darüber entscheidet, wer in dem Gremium sitzt?

Obwohl gut 3,1 Millionen Menschen in Österreich bei der AK-Wahl stimmberechtigt sind, ist diese bundesweite Wahl im Bewusstsein der Bürger vergleichsweise schwach verankert. Gerade einmal 39,77 Prozent nahmen 2014 an der AK-Wahl teil. Und damit sich dieser Anteil möglichst verbessert (die AK-Wahl läuft abhängig vom Bundesland bis 10. April), lud die stärkste Kammer, die AK Wien, zum Gespräch. Man präsentierte überraschende Zahlen und Fakten.

Dazu gehört etwa, dass – im Unterschied zu „klassischen“ Bundeswahlen – bei der Arbeiterkammer ausnahmslos jeder wahlberechtigt ist, der zum Stichtag (3. Dezember 2018) umlagepflichtig (AK-Mitgliedsbeitrag) war – also auch Nicht-Österreicher. In Wien sind das diesmal 220.000 Personen, also mittlerweile fast ein Drittel der 730.000 Wahlberechtigten.

Bleibt die Frage: Was genau nun wählen die Stimmberechtigten? Zum einen sind es die eingangs erwähnten Vollversammlungen, also die Arbeitnehmer-Parlamente der einzelnen Kammern, die über AK-Vorstand und Präsident entscheiden.

Mindestens ebenso wichtig ist freilich, dass die AK-Wahl darüber entscheidet, wie die Gremien der Sozialversicherung (Krankenkassen, Unfall- oder auch Pensionsversicherung) beschickt werden.

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