Was bringt der Rechtsanspruch auf Papa-Monat?
Der Rechtsanspruch gilt für alle Geburten ab drei Monaten nach Inkrafttreten der Regelung am 1.September 2019. Theoretisch können nun alle frischgebackenen Väter, im Zeitraum ab der Geburt bis Ende des Arbeitsverbots der Mutter (meist 8 Wochen) für einen Monat die Erwerbstätigkeit unterbrechen. In dieser Zeit sind die Väter kranken – und pensionsversichert und befinden sich ab frühestens vier Monate vorher und vier Wochen nach dem Papa-Monat im Kündigungsschutz.
Auch gleichgeschlechtliche Eltern und Adoptiv, - bzw. Pflegeeltern haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch. Wichtig zu wissen ist, dass das Papa-Monat aus zwei unterschiedlichen Ansprüche besteht. Aus der Freistellung, wobei Väter ab jetzt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben. Und aus der Geldleistung, dem sogenannten Familienzeitbonus. Bei dem haben die Väter, bei Erfüllung aller Voraussetzungen, einen Anspruch auf 22,60 Euro pro Tag für 28, 29, 30 oder 31. Tage - also rund 700 Euro. Dieser Betrag wird allerdings bei einem späteren Bezug vom Kinderbetreuungsgeld des Vaters abgezogen.
Die Pflichten der Papas:
Die zukünftigen Väter müssen die Arbeitgeber mindestens 3 Monate vor Antritt des Papa-Monats über ihr Vorhaben informieren. (Für Geburten zwischen dem 1. September und dem 30. November 2019 ist eine verkürzte Vorankündigung möglich.) Außerdem müssen die Chefs unverzüglich von der Geburt verständigt werden. Innerhalb einer Woche müssen die Vorgesetzten auch vom geplanten Antrittsdatum zum Papa-Monat verständigt werden
Welche Vorrausetzungen man erfüllen muss.
Entscheidend für die Bewilligung der Freistellung ist, dass der Vater oder die Partnerin einer Frau, die das gemeinsame Kind auf die Welt gebracht hat, mit der Mutter und dem Baby in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Die Mutter bei gleichgeschlechtlichen Eltern muss das Baby durch medizinische Fortpflanzung empfangen haben. Unbedingt zu beachten sind die Meldefristen an den Arbeitgeber und Sozialversicherung.
Der Antrag auf Familienzeitbonus ist ein separates Formular. Die Zeiten beider Ansprüche müssen aber ident sein – ansonsten kann der Antrag abgelehnt werden. Dieser kann nicht während eines Urlaubs oder Krankenstands bezogen werden. Außerdem: Papas (und Mamas) müssen den Anspruch innerhalb 91 Tage ab der Geburt von der Sozialversicherung beanspruchen. Aber frühestens ab dem Tag, ab dem Mutter und Kind das Krankenhaus verlassen haben - es gibt kein Geld für die Tage, die die Mutter oder Baby im Krankenhaus sind.
Papas von kranken oder frühgeborenen Kindern, die lange im Krankenhaus bleiben müssen, haben dadurch oft gar keinen Anspruch auf ein Papa-Monat. Außerdem muss für das Baby Familienbeihilfe bezogen werden. Der Papa muss außerdem mindestens 182 Tage vor Bezugsbeginn kranken – und pensionsversicherungspflichtig beschäftigt sein. Und auch beim Familienzeitbonus gilt: Eltern müssen mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
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