40 Millionen Euro mehr für Uni-Digitalisierungsprojekte

Forschung muss am Puls der Zeit sein. Die Pandemie hat gezeigt, wo hier Aufholbedarf bei der Digitalisierung besteht. Die Uni-Leistungsvereinbarungen 2019 bis 2021 und 2022 bis 2024 – ein Vertrag zwischen Bildungsministerium und öffentlichen Universitäten – sehen zwar bereits Digitalisierungsschwerpunkte vor. Die EU und der Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) wollen nun aber scheinbar einen zusätzlichen Fokus auf den Ausbau von digitaler Infrastruktur setzen.
Und zwar mit frischem Geld. Wie aus einem, dem KURIER vorliegenden, Ausschreibungsentwurf hervorgeht, sollen zusätzliche 40 Millionen Euro für digitale Infrastrukturprojekte an Unis zur Verfügung stehen.
Polaschek lässt dazu wissen: „In der Weiterentwicklung und dem Ausbau von digitalen Lehr- und Lernformen an Österreichs Hochschulen sind uns insbesondere zwei Punkte besonders wichtig: Erstens der didaktische Aspekt der Lehre. Hier wollen wir etwa den Ausbau von „iMoox“, der einzigen österreichweiten MOOC-Plattform im Hochschulbereich, vorantreiben. Zweitens die inhaltliche Ausrichtung der Lehr- und Lernformen. Dabei werden wir uns die Frage stellen, welche Fähigkeiten in Zukunft vermittelt werden sollen. Hier arbeiten wir an einer Transformation der Wissensvermittlung. Zusätzlich nehmen wir heuer mit der Ausschreibung zur digitalen Forschungsinfrastruktur zusätzlich € 40 Mio. in die Hand, um die fachlich ausgerichtete Infrastruktur an den Universitäten bedarfsorientiert und abgestimmt zu verbessern.“
Zusätzliches Geld
30 Millionen Euro davon kommen aus der „Recovery and Resilience Facility“ der EU. Den Rest steuert das Bildungsministerium zu. Es ist die zweite Ausschreibung ihrer Art. In der ersten, die von 2020 bis 2024 läuft, werden Innovationsprojekte mit 50 Millionen Euro gefördert.
Jetzt können sich die 22 heimischen öffentlichen Unis um „Anschubfinanzierung durch Übernahme eines Teiles der Investitionskosten für die Anschaffung von (digitaler) Forschungsinfrastruktur“ bewerben. Finanziert werden Vorhaben mit Gesamtkosten von mindestens 300.000 Euro. Die Förderung ist mit vier Millionen Euro pro Vorhaben begrenzt. Und: Die antragstellenden Unis müssen sich finanziell „substanziell“ selbst beteiligen.
Viel Zeit für die Bewerbung bleibt nicht mehr: Laut Entwurf können Unis ihre Vorhaben noch bis 15. September einreichen.
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