16 Monate Haft für Ex-Abgeordneten Gumpinger

Ein Mann im Anzug blickt in die Kamera, umgeben von Kameraleuten und Fotografen.
Otto Gumpinger wurde wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt.

Der ehemalige oberösterreichische ÖVP-Landtagsabgeordnete Otto Gumpinger ist am Montag von einem Richtersenat des Oberlandesgerichtes Linz zu 16 Monaten unbedingter Haft wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt worden. Die Berufungsrichter setzten damit das Urteil des Erstgerichts – 14 Monate, zehn davon bedingt – deutlich hinauf. Gegen die verhängte Strafe gibt es keine Berufungsmöglichkeit mehr. „Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren – das Urteil ist ein Wahnsinn“, sagte der Angeklagte sichtlich geschockt nach der Verhandlung.

Gumpinger ist aufgrund der Höhe der Strafe auch seinen Job als Landesbeamter los. „Ich bin mit 57 Jahren arbeitslos.“ Außerdem verliert er den Anspruch auf eine Beamtenpension. „Ich habe 30 Jahre dafür eingezahlt.“ Gumpinger hat als Obmann der „Landlerhilfe“ 27 Moldawiern rechtswidrig zur Ein­reise nach Österreich verholfen. Pro Teilnehmer kassierte er 450 Euro. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreut hat. Der Richtersenat begründete das Urteil mit generalpräventiven Überlegungen, die eine bedingte Nachsicht völlig ausschließen.

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