12-Stunden-Tag: Rendi sieht in Negativfällen nur "Spitze des Eisbergs"

Pamela Rendi-Wagner
SPÖ-Parteichefin fordert Neuverhandlung des Arbeitszeitgesetzes unter Einbindung der Sozialpartner.

Die SPÖ drängt auf eine Neuverhandlung des seit Anfang September geltenden Arbeitszeitgesetzes. Die dokumentierten Einzelfälle, wo Arbeitgeber von Mitarbeitern mehr Überstunden verlangen, seien die "Spitze des Eisbergs", sagte SPÖ-Parteichefin Pamela Rendi-Wagner am Mittwoch vor Journalisten in Wien. "Die Dunkelziffer ist wesentlich höher."

"Das Gesetz muss grundsätzlich verändert werden", forderte die SPÖ-Parteichefin. Im Gegensatz zum Gesetzesbeschluss im Juli müssten diesmal für die Novelle des Arbeitszeitgesetzes die Sozialpartner und die Oppositionsparteien eingebunden werden. Das neue Arbeitszeitgesetz macht einen 12-Stunden-Tag und eine 60-Stunden-Woche leichter möglich. "Die Freiwilligkeit ist eine Farce", so Rendi-Wagner. Die SPÖ will nun für die kommende Woche eine Sondersitzung des Nationalrats zur Causa Arbeitszeit beantragen.

Rendi-Wagner verwies auch auf die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) die sich eine präzisere Definition wünscht, was genau mit "Freiwilligkeit" beim 12-Stunden-Tag gemeint sei. Für Arbeitgeber wie auch für die Mitarbeiter wäre es wichtig, Klarheit zu schaffen, sagte ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer am Mittwoch im "ORF-Morgenjournal" nachdem mehrere Fälle bekanntgeworden waren, dass in Hotels Mitarbeiter zu längeren Arbeitszeiten gedrängt wurden. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) schlossen am Mittwoch eine Arbeitszeit-Gesetzesverschärfung aus.

Täglich grüßt der Einzelfall

Ende Oktober haben die Arbeiterkammer und die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida auch den Fall einer 56-jährigen Hilfsköchin in Wien publik gemacht, die nicht 12-Stunden arbeiten wollte und daraufhin von ihrem Chef gekündigt wurde. Die Frau arbeitete seit 1999 Teilzeit als Hilfsköchin in einem Lokal in der Wiener Leopoldstadt. In Folge wurden weitere Einzelfälle von der Arbeiterkammer öffentlich gemacht.

"Täglich grüßt der Einzelfall, täglich steigt die Dunkelziffer", kommentierte SPÖ-Sozialsprecher und Gewerkschafter Josef Muchitsch. Die SPÖ werde jeden arbeitsrechtlichen Fall im Zusammenhang mit dem neuen Arbeitszeitgesetz publik machen, sagte Muchitsch in Richtung der ÖVP/FPÖ-Regierung. Ein neues Arbeitszeitgesetz dürfe keine Einkommensverluste bringen und müsse die unterschiedlichen Belastungen in den Branchen berücksichtigen. Eine Novelle des Gesetzes ist laut Muchitsch in zwei bis drei Monaten möglich. Im Frühjahr 2017 ist ein Kompromiss zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern zu flexibleren Arbeitszeiten knapp gescheitert. An der 6. Urlaubswoche werde es diesmal nicht scheitern, wie damals im Jahr 2017, sagte der SPÖ-Sozialsprecher.

WKÖ will informieren

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf kündigte am Mittwoch in der Causa Arbeitszeit eine nochmalige Informationsoffensive für Mitgliedsbetriebe an. Merkblätter seien für Tourismusbetriebe bereits verschickt worden. "Die Wirtschaftskammer Österreich bekennt sich zu 100 Prozent zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und zum Arbeitnehmerschutz", so Kopf in einer Aussendung. Dies schließe die Kontrolle der Arbeitszeitgrenzen und insbesondere auch die Freiwilligkeit und das Wahlrecht bezüglich Überstunden ein.

Die Arbeiterkammer (AK) erwartet dennoch weitere Verstöße beim Arbeitszeitgesetz. "Die bisher bekannt gewordenen Fälle, u. a. mit Vertragsschablonen in der Hotellerie zeigen: Es geht hier nicht nur um einzelne schwarze Schafe unter den Arbeitgebern. Das wird sich ausbreiten", kommentierte AK-Präsidentin Renate Anderl die Fälle in einer Aussendung.

Für den Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler Georg Schima sind die Versuche, die Freiwilligkeit bei Überstunden auszuhebeln "nicht völlig überraschend". Eine generelle Einwilligung für einen 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche seien aber ein "juristisch untaugliches Mittel", sagt Schima im Ö1-"Mittagsjournal" des ORF-Radios. Man könne aber auch bei Unterschrift unter eine derartige Klausel seine Einwilligung für einen 12-Stunden-Tag verweigern. Es gebe im Gesetz ein Ablehnungsrecht. Das neue Arbeitszeitgesetz habe "einige Punkte, wo es Unklarheiten gibt", dies sei aber nicht ungewöhnlich. Dies könne man von Gerichten klären lassen, so der Anwalt.

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