Immer mehr Sextäter wollen die Fußfessel

Immer mehr Sextäter wollen die Fußfessel
Es gibt elf neue Anträge, fünf wurden schon bewilligt. Die Opfer sollen angehört und besser geschützt werden.

Seit knapp zwei Jahren gibt es für verurteilte Straftäter die Möglichkeit, ihre Haftstrafe (bis maximal ein Jahr) statt im Gefängnis im elektronisch überwachten Hausarrest zu verbüßen. Der Hilferuf eines Opfers an die Justizministerin, ihrem Vergewaltiger nicht diese gelockerte Form des Strafvollzugs zu gewähren, hat eine Debatte um die Fußfessel ausgelöst. Jetzt lässt Beatrix Karl strengere Voraussetzungen ausarbeiten.

 

GPS-Überwachung

Nahaufnahme eines Fußes mit elektronischer Fußfessel an einem Knöchel.

Ein von Praktikern des Strafvollzuges vorgeschlagener Punkt ist die lückenlose Überwachung der Fuß­fessel-Kandidaten mit GPS-Sendern. Derzeit sind sie nur daheim zu orten, während sie auf den Wegen zur Arbeit oder zum Einkaufen nicht aufgespürt werden können. Mit dem Gerät eines in Spanien bereits praktizierten israelischen Herstellers wäre es möglich, Sperrzonen zu errichten: Sobald sich der Fußfessel-Träger zum Beispiel dem Wohnort gefährdeter Personen nähert, wird Alarm ausgelöst. Man könnte auch das Opfer mit einem Gerät ausstatten, so dass es gewarnt wird, sollte ihm der Täter zu nahe kommen.

Der Verein Neustart, der die Fußfessel-Kandidaten betreut, schlägt eine Anhörung der Opfer vor. Deren Befürchtungen sollen in weiteren Sicherheitsauflagen münden. Und es soll eine Hotline zum Sozialarbeiter eingerichtet werden, damit das Opfer Bedrohungen oder Grenzüberschreitungen des Täters melden kann. Mitentscheiden über die Fußfessel sollen die Opfer laut Neustart-Sprecher Andreas Zembaty nicht: „Für die Strafform muss der Staat die Verantwortung tragen."

 

Pranger

Schließlich soll bei Sexualstraftätern vor Genehmigung der Fußfessel auch das Umfeld genauer überprüft werden. Was problematisch ist, weil sie dann am Pranger stehen, wenn ihr Delikt in der Umgebung bekannt wird. In der Nachbarschaft des ehemaligen Wiener HTL-Lehrers, der seine Tochter missbraucht hatte und die sechsmonatige Strafe nun im Hausarrest verbüßen darf, sind einige „aus allen Wolken gefallen“.

Man hat mitbekommen, dass die (inzwischen erwachsene, verheiratete und längst weggezogene) Tochter nach der Scheidung der Eltern nicht zum Vater wollte, kannte aber den Grund nicht. Jetzt ist alles klar. Der verurteilte Sextäter hat wieder geheiratet, seine Ex-Frau wohnt mit ihrem neuen Mann im Haus nebenan. Man habe lang ein gutes Verhältnis gehabt, auch nach der Scheidung, berichten Nachbarn. Seit einiger Zeit aber sollen sie einander nicht einmal mehr grüßen.

Bevor Justizministerin Karl strengere Bedingungen einführt, herrscht unter Sexualstraftätern noch ein regelrechter Run auf die Fußfessel. Seit Einführung wurde sie 22 Verurteilten angelegt, es gibt elf neue Anträge. In vier Fällen davon (Wels und Salzburg) haben die Vollzugskammern bei den Oberlandesgerichten die Bewilligung erteilt, in dem Wiener Fall läuft der Hausarrest bereits. Die Strafrichter könnten schon im Urteil die Fußfessel zumindest für einen Teil der Haftstrafe ausschließen, wenn sie Bedenken haben. Sie machen davon kaum Gebrauch, die Verfügungen bewegen sich bisher im Promillebereich.

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