Hypo-Skandal: Abrechnung mit der Ära Haider vor Gericht

Josef Martinz bleibt Kärntner ÖVP-Chef. Zumindest bis zum 1. August. An diesem Tag will Richter Manfred Herrnhofer die Urteile im Untreue-Prozess um das Millionenhonorar für Steuerberater Dietrich Birnbacher verkünden. Martinz steckt bis zum Hals in dieser Causa. Er hatte als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landesholding die Vorstände angewiesen, Birnbacher sechs Millionen Euro an Honorar für die Begleitung des Verkaufs der Hypo-Bank an die Bayern LB zu überweisen. "Auch Martinz war bewusst, dass dieses Honorar unangemessen ist", sagte Birnbacher vor einer Woche, als er überraschend ein Geständnis abgelegt hatte.
Eine Gegenstimme
An Martinz wurden daraufhin Rücktrittsaufforderungen gerichtet. An der Spitze: ÖVP-Parteichef Michael Spindelegger und Klubchef Karlheinz Kopf. Doch die Kärntner Volkspartei steht noch zu Martinz: Der Parteivorstand hat am Montag nach emotionaler Diskussion bei einer Gegenstimme beschlossen, dass Martinz bis zu einer Verurteilung im Amt bleibt. Diesen Beschluss hatte es bereits im Jänner 2012 gegeben, als Martinz auf Grund der bevorstehenden Anklage als Landesrat zurückgetreten war.
Schon vor der Sitzung war Martinz zuversichtlich. "Ich bin mir weiterhin keiner Schuld bewusst", sagte er. "Deshalb sehe ich auch keinen Grund, vor einer Verurteilung abzutreten." Das sei auch am Wochenende mit Spindelegger so abgesprochen worden.
Nach der Sitzung blieb ein ungewohnt lockerer Martinz bei seiner geplanten Vorgangsweise: "Ich weiß, was ich zu tun habe. In der ÖVP wird es keinen Fall Scheuch geben (der FPK-Obmann und Landes-Vize ist trotz – nicht rechtskräftiger – Verurteilung zu 150.000 Euro und sieben Monate bedingt nicht zurückgetreten). Bei einer Verurteilung werde ich sofort Konsequenzen ziehen." Aber er sei nach wie vor von seiner Unschuld überzeugt.
Dass er zu einer Belastung für die ÖVP geworden sei, will Martinz nicht gelten lassen: "Jeder Mensch hat das Recht, ein Urteil abzuwarten, und zudem gilt die Unschuldsvermutung."
Kein Geständnis
Daher ist auch am Mittwoch, wenn der sogenannte Birnbacher-Prozess fortgeführt wird, von Martinz mit keinem Geständnis zu rechnen. Obwohl ihm der Richter in der vergangenen Woche dringend geraten hatte, "die Verteidigungslinie zu ändern". Untreue ist mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht.
Nach Martinz gerät auch Achill Rumpold, der ihn als Landesrat abgelöst hat, juristisch in Bedrängnis. Er hatte als damaliger Büroleiter von Martinz seinen Chef bei einer Besprechung mit Birnbacher über Millionen-Honorar begleitet. Das interessiert auch den Richter; er hat Rumpold für Mittwoch als Zeugen geladen.
Zum vorläufigen Verbleib Martinz` an der Parteispitze sagt Kärntens SP-Chef Peter Kaider: "Ich verstehe den Beschluss nicht, aber es ist ÖVP-Sache". Für Rolf Holub (Grüne) ist es "nur eine Übergangslösung. Die falsche Entscheidung wurde im Jänner getroffen. Da hätte er abtreten müssen."
Neue Rücktrittsregeln kommen erst 2013
Auch wenn sich alle fünf Parlamentsparteien einig sind, die Fristen zu verkürzen: So schnell dürfte eine Neuregelung für den Amtsverlust von Politikern nach einer Verurteilung nicht gehen.
Offiziell gibt man sich recht zuversichtlich: "Nachdem jetzt auch die anderen Parteien auf unsere Vorschläge eingeschwenkt sind, könnten die Gespräche zu diesem Thema im Herbst beginnen", meint etwa VP-Klubchef Karlheinz Kopf. Eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr wäre "wünschenswert und im Sinne verstärkter politischer Hygiene auch angebracht."
Auch aus dem SPÖ-Klub hört man, dass sich eine Neuregelung "vor Jahresbeginn ausgehen wird". Man müsse aber aufpassen, "dass Klagen nicht als Waffe gegen unliebsame Politiker eingesetzt werden". Während die ÖVP einen automatischen Amtsverlust bei jeder Verurteilung zu einer bedingten oder unbedingten Haftstrafe bei Vorsatzdelikten anstrebt, feilt die SPÖ noch am Vorschlag.
VP-Kärnten-Chef Josef Martinz wird die Neuregelung, die so frühestens 2013 in Kraft treten wird, daher nicht mehr betreffen. Martinz will unabhängig von der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung entscheiden, die einen Amtsverlust erst ab einem Jahr unbedingter Strafe vorsieht. ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch: "Vollkommen klar ist, am Tag des Ersturteils gibt es eine klare Entscheidung. Wir haben alle Schritte gesetzt, um klarzustellen, dass es bei uns keinen Fall Scheuch geben wird. "
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