Hatte Ulmer Einblick in die Akten?

Auch die weitere Befragung des ehemaligen Kabinettchefs von Ex-Innenminister Ernst Strasser, Christoph Ulmer, im U-Ausschuss ist am Dienstag nicht gerade ruhig verlaufen: Die Grünen stellten in den Raum, dass Ulmer möglicherweise Einblick in die Akten des U-Ausschusses gehabt habe. Das BZÖ fragte daraufhin Richtung ÖVP, ob man einer externen Firma Aktenmaterial zu Verfügung gestellt habe. Er halte das für unerhört, was da im Raum stehe, meinte ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon. Die Sitzung wurde zur Klärung mittags erneut unterbrochen.
Der Grüne Abgeordnete Peter Pilz fragte Ulmer, wie er sich auf die Befragung im Ausschuss vorbereitet habe und ob er die Möglichkeit gehabt habe, in Akte oder Dokumente Einsicht zu nehmen. Da Ulmer das nicht beantworten wollte, kündigte Pilz an, ein Beugeverfahren einleiten zu wollen. Wenn Pilz Hinweise habe, dass die Auskunftsperson Einblick hatte und signalisiere, dass dies allenfalls durch die ÖVP-Fraktion passiert sei, ersuche er um Konkretisierung und die Bekanntgabe der entsprechenden Hinweise, forderte Amon.
Daraufhin sprang der BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner Pilz bei und erklärte, auch das BZÖ habe entsprechende Hinweise. Er stellte die Frage in den Raum, ob die ÖVP einer externen Firma Aktenmaterial bzw. elektronische Daten aus dem U-Ausschuss zur Verfügung gestellt habe. Zur Klärung der Vorwürfe unterbrach Ausschuss-Vorsitzende Gabriela Moser von den Grünen die Sitzung.
Amon betonte nach der nicht-öffentlichen Debatte, eine derartige Vorgangsweise wäre inakzeptabel, aber er habe keine Hinweise auf eine solche Vorgangsweise. Anhand des Protokolls legte Moser Petzners Aussagen außerdem als Unterstellung aus, eine solche sei ohne die gleichzeitige Vorlage von Beweismitteln unrechtmäßig.
Auch nach der Unterbrechung war Ulmer nicht bereit, die Frage von Pilz zu beantworten. Stattdessen berief sich Ulmer auf die Menschenrechtskonvention - er habe ein Recht, sich auf eine Befragung geheim vorzubereiten. Es stehe Ulmer nicht das Recht zu, sich möglicherweise als "Beitragstäter oder Täter" durch das Brechen von Gesetzen vorzubereiten, meinte Pilz. Ein Entschlagungsgrund sei, wenn man sich möglicherweise selbst belasten könnte. FPÖ-Fraktionsführer Walter Rosenkranz war ebenfalls der Meinung, dass ein Verweis auf die Menschenrechtskonvention in diesem Fall unzulässig sei.
Dass ihm Beitragstäterschaft vorgeworfen worden sei, ändere die Situation, meinte Ulmer dann. Auf Nachfrage, ob er sich nun entschlage, um keinen Nachteil aus einer möglichen strafgerichtlichen Verfolgung zu haben, bejahte Ulmer - mit der Betonung, dass er dies wegen der Unterstellungen von Pilz tue.
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