Hamburg: Nichtraucher-Gesetz ausgehebelt

Ein grünes Schild erlaubt das Rauchen, ein rotes verbietet es.
In Restaurants der Hansestadt darf wieder geraucht werden. Das absolute Verbot wurde für verfassungswidrig erklärt.

Rauchen wird nicht gefährlicher, wenn man dazu etwas isst. Diese Erkenntnis liegt einem aktuellen Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts zugrunde. In unmittelbarer Folge darf in Restaurants in Hamburg unter bestimmten Umständen wieder geraucht werden.

Nach der bundesweit einmaligen Regelung durften in Hamburg bisher reine Schankwirtschaften getrennte Raucherräume einrichten, Speisegaststätten hingegen nicht. Dies verstoße gegen die Freiheit der Berufsausübung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter. Bis zu einer Neuregelung dürfen nun auch Speisegaststätten in Hamburg getrennte Raucherräume einrichten.

Eine vergleichbare Regelung gibt es nach Angaben des Gerichts in anderen Bundesländern nicht. Entweder gelte dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen werde unabhängig davon zugelassen, ob in den jeweiligen Gaststätten zubereitete Speisen angeboten werden oder nicht.

Gleichbehandlung

Die Hamburger Einschränkung könne wirtschaftliche Nachteile für Restaurantbetreiber nach sich ziehen, ohne dass es dafür sachliche Gründe gebe, befanden nun die Verfassungsrichter. Es gebe keine Beweise dafür, dass Passivrauchen beim Essen besonders gesundheitsschädlich sei, außerdem könnten die Gäste auch nur zum Rauchen in den Extraraum gehen.  Die Gesundheit der Angestellten sei gleichermaßen schützenswürdig, ob sie nun in reinen Schankgaststätten oder in Speiselokalen arbeiteten, so die Richter.

Im Ausgangsverfahren hatte die Pächterin einer Autobahnraststätte in Hamburg dagegen geklagt, dass sie keinen abgeschlossenen Raucherraum in ihrem Speiselokal einrichten durfte.

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