Gutachten: Schüler verlor Bein wegen Ärztefehlers

Ein 15-jähriger Schüler aus Vorarlberg, dem nach einer schweren Knieverletzung der linke Unterschenkel amputiert werden musste, ist offenbar Opfer eines Ärztefehlers. Das geht aus einem Gutachten hervor, aus dem die Vorarlberger Nachrichten unter Berufung auf Patientenanwalt
Alexander Wolf am Donnerstag zitierten. Die Patientenanwaltschaft will nun weitere zivilrechtliche Schritte einleiten und Schadenersatz fordern. Auch die strafrechtliche Seite des Falls ist noch nicht abgeschlossen.
Der 15-Jährige aus dem Großraum Bludenz wurde nach einem Freizeitunfall im Montafon am 6. April 2011 am LKH Bludenz operiert. Weil es in den Folgetagen zu schwerwiegenden Komplikationen kam, wurde der Bursch am 13. April ins LKH Feldkirch überstellt. Da der Erfolg der ärztlichen Bemühungen aber ausblieb, musste dem 15-Jährigen Ende April der Unterschenkel amputiert werden.
Mehrere Fehler
Laut der über 60 Seiten starken Expertise, die von der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) und deren Versicherung in Auftrag gegeben wurde, wurden bei der Behandlung des Burschen gleich mehrere Fehler gemacht. So seien "grundlegende Prüfungen unfallchirurgischer Maßnahmen" unterlassen worden. Laut Wolf ist es bekannt, dass bei solchen Verletzungen Nerven- und Gefäßschädigungen auftreten können, die durch Kontrollen in engen Abständen sowie durch Untersuchungen wie Ultraschall, Computertomographie und Kontrastmittel ausgeschlossen werden müssten. Trotz massiver Schmerzen und Gefühlstaubheit beim Patienten seien diese aber nicht durchgeführt worden.
Die Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte) war "ungenau". Zudem gehe aus dem Gutachten hervor, dass auch die Sanierung des Bruches beim Eingriff nicht adäquat erfolgte, so Wolf. Auch die Dokumentation weise Mängel auf, hieß es. Wolf will gemeinsam mit der Familie des betroffenen Jugendlichen Schadenersatz von der KHBG und deren Versicherung fordern. "Ich erwarte mir, dass die 'Haftung dem Grunde nach' durch die KHBG jetzt anerkannt wird", so Wolf. Damit würde die Haftung nicht mehr infrage gestellt, und die KHBG würde auch für eventuelle später eintretende Folgeschäden aufkommen müssen.
"Alles tun, um dem Patienten zu helfen"
Gegen den behandelnden Arzt, der Selbstanzeige erstattete, läuft ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft
Feldkirch. Laut dem Zeitungsbericht fehlt allerdings noch ein von der Strafverfolgungsbehörde in Auftrag gegebenes Gutachten.
Seitens der KHBG erklärte Sprecherin Martina Pointner, dass eine Anerkennung der Haftung nur in enger Abstimmung mit der Versicherung möglich sei. Derzeit würde das Gutachten geprüft, auch die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Expertise wolle man noch abwarten. "Es ist sehr bedauerlich, was passiert ist. Wir wollen natürlich alles tun, um dem Patienten zu helfen", betonte sie.
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