Grassers Stiftungsrat zu Geldstrafe verurteilt

Ein Mann im Anzug mit blau gemusterter Krawatte vor einem verzierten Hintergrund.
In Liechtenstein stand jener Anwalt vor Gericht, der Akten aus dem Buwog-Gerichtsakt entfernt haben soll.

In der Affäre um Buwog-Akten in Liechtenstein ist am Donnerstag der Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) verurteilt worden. Die Geldstrafe ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat nach der Urteilsverkündung sofort Berufung angemeldet. Die Hälfte des Betrages wurde vom Gericht bedingt für drei Jahre nachgesehen, bestätigte der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Wilhelm Ungerank.

Der Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner soll im Vorjahr Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein bei Grassers Wirtschaftstreuhänder auf Antrag der österreichischen Justiz beschlagnahmt wurden, bei einer Akteneinsicht geheim und eigenmächtig mitgenommen haben. Durch die Unterlagen will die österreichische Justiz die Geldflüsse rund um Grasser nachverfolgen.

Kampf um Akten

Seit über einem Jahr kämpft die österreichische Justiz um die Herausgabe der Akten. Die Betroffenen haben bisher zahlreiche Rechtsmittel dagegen erhoben.

In der Affäre rund um die Buwog-Ermittlungen im Fürstentum hat die Liechtensteiner Regierung im Dezember 2011 Österreich zugesagt, dass alle Vorfälle "sofort und vor allem lückenlos aufgeklärt werden". Österreich wurde ein "zügiges Vorgehen" im Rechtshilfeersuchen rund um mutmaßliche Geldflüsse von Grasser zugesichert.

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