Grasser: Vaduz folgt Akten nicht aus
Das sechstkleinste Land der Welt behindert die heimische Justiz weiter im großen Stil. Die Posse um die in Liechtenstein beschlagnahmten Akten in der BUWOG-Affäre ist um ein Kapitel reicher. Das Staatsgericht in Vaduz hat gestern verkündet, dass die Akten weiterhin nicht nach Wien geliefert werden dürfen.
Die Unterlagen wurden 2011 bei einer Hausdurchsuchung beim Treuhänder von Karl-Heinz Grasser beschlagnahmt. Die Justiz erhofft sich davon Informationen über mögliche Geldflüsse an den Ex-Finanzminister: Es geht um den Verkauf von Wohnungen im Bestand des Bundes (BUWOG) 2004. Der Lobbyist Walter Meischberger hatte seinen Anteil der 9,9-Millionen-Euro-Provision auf drei Liechtensteiner Konten verteilt. Der Staatsanwalt vermutet, dass eines davon Grasser zuzurechnen ist.
Stille
Aus Liechtenstein sind vorerst keine neuen Erkenntnisse zu erwarten: Das Staatsgericht hat einer Beschwerde des Treuhänders stattgegeben. Ein Urteil, wonach die Akten abzuliefern seien, wurde teilweise aufgehoben. Grassers Treuhänder blockiert die Auslieferung seit der Beschlagnahmung im April 2011 mit Einsprüchen; das Gericht begründet die neuerliche Verzögerung mit einem Formalfehler.
Denn die zweithöchste Instanz habe alle Unterlagen übergeben wollen. Aber alle Akten, die im Mandanten-Verhältnis zwischen Grasser und dem Treuhänder entstanden seien, müssten vorab aussortiert werden. Das Gericht zweifelt überdies die Begründung für das österreichische Rechtshilfe-Ansuchen an: Die Anordnung sei mangelhaft.
Das schriftliche Urteil wird erst in rund zwei Wochen vorliegen, klar ist aber: Die Akten bleiben vorerst in Liechtenstein. Die zweithöchste Instanz muss sich erneut mit der Causa befassen. Und es ist davon auszugehen, dass Grassers Treuhänder das Urteil erneut anfechten wird. Aber die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien gibt sich gelassen.
Sprecher Erich Mayer betont, die Entscheidung sei nicht grundsätzlich negativ; sie sei mit dem Urteil nur aufgeschoben. Aus Sicht der Behörde war auch das Rechtshilfeersuchen ordnungsgemäß. Man warte außerdem auch noch auf Unterlagen aus der Schweiz.
Skeptischer ist die Grüne Gabi Moser, die Vorsitzende des Korruptions-Untersuchungsausschusses: Sie bezweifelt, dass ohne die Akten aus Vaduz überhaupt eine Anklage möglich ist. Immerhin: Die politische Verantwortung Grassers für die BUWOG-Affäre sei auch ohne die Akten "eindeutig geklärt".
Wille
SPÖ-Klubchef Josef Cap nimmt im Gespräch mit dem KURIER das Justizministerium in die Pflicht: "Ich erwarte, dass man mit Nachdruck darauf pocht, dass die Akten geliefert werden. Das kann man auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit erwarten, dass Liechtenstein das macht und sich international nicht als Beschützer mutmaßlicher Rechtsbrecher darstellt." Ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) sagte auf Anfrage zum KURIER: Man sei natürlich nicht glücklich, wenn es Verzögerungen gebe, habe aber Gerichtsentscheidungen zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft bleibe außerdem an dem Fall dran.
Während in Liechtenstein alles in Grassers Sinne läuft, könnte es in der Heimat bald ungemütlich werden: Wie berichtet, soll sich noch im Herbst entscheiden, ob gegen ihn wegen Steuerhinterziehung Anklage erhoben wird.
Grasser bestreitet, an der BUWOG-Provision mitverdient – und er beteuert, stets alles korrekt versteuert zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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