Erstmals alle Pflegegeld-Bezieher erfasst

Eine ältere Frau liegt im Bett und hält sich an einem Bettgalgen fest, während eine Pflegekraft sie unterstützt.
In knapp weniger als 20 Jahren hat sich die Zahl der Bezieher fast verdoppelt.

Für den Jänner liegt erstmals seit Einführung des Pflegegeldes eine einheitliche Statistik ohne Aufsplittung in Bundes-und Landespflegegeldbezieher vor. Grund dafür ist die Überführung des Landepflegegeldes in Bundeskompetenz mit Jahreswechsel. Im Jänner bezogen 431.914 Personen Pflegegeld, das entspricht in etwa dem Stand von Dezember und dürfte knapp über dem Jänner-Wert des Vorjahres liegen.

Im Dezember hatten 360.652 Personen Pflegegeld des Bundes bezogen, dazu kamen in etwa 70.000 Landespflegegeldbezieher (insgesamt also rund 430.600). Im Jänner des Vorjahres lag die Zahl der Bundespflegegeldbezieher bei 359.521, inklusive der (damals vom Sozialministerium geschätzten gut 65.000 Landespflegegeldbezieher) dürfte die Zahl also knapp 425.000 betragen haben.

Pflegestufen

Von den nun 431.914 Pflegegeldbeziehern entfielen 95.024 auf Stufe 1, 135.765 auf Stufe 2, 73.727 auf Stufe 3, 60.430 auf Stufe 4, 40.818 auf Stufe 5, 17.261 auf Stufe 6 und 8.889 auf Stufe 7. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden.

Die Verwaltungsvereinfachung beim Pflegegeld, die die Kompetenz-Aufsplittung zwischen Bund und Ländern beendete, brachte eine Reduktion der für Pflegegeldangelegenheiten zuständigen Institutionen. Damit sind statt 280 Landes- und 23 Bundesstellen (Trägern) nun nur noch acht Institutionen (in den meisten Fällen die Pensionsversicherungsanstalt) zuständig.

Änderungen

Eine weitere Änderung hatte es per Jahreswechsel im Bereich der Einstufungen in die einzelnen Pflegestufen gegeben. Für Erst-Anträge sowie für Änderungswünsche all jener Betroffenen, die Pflegegeld der Stufen 1 bis 3 beziehen, sind nach wie vor Ärzte der Pensionsversicherungsanstalt zuständig.

Änderungen bei der Einstufung für Personen ab der Pflegestufe 4 werden aber seit Jänner nicht mehr von Ärzten, sondern von Pflegefachpersonal durchgeführt. Dies war per Verordnung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) neu geregelt worden. Das Ziel ist eine bessere Nutzung der Kompetenz der Pflegefachkräfte.

1/1993 230.344
1/1994 233.952
1/1995 242.097
1/1996 246.013
1/1997 258.391
1/1998 257.261
1/1999 261.221
1/2000 266.052
1/2001 271.457
1/2002 276.411
1/2003 282.220
1/2004 283.293
1/2005 296.210
1/2006 311.357
1/2007 322.907
1/2008 330.184
1/2009 345.543
1/2010 355.338
1/2011 359.521
1/2012 431.914

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