Elektronische Gesundheitsakte ELGA
Das Prinzip, nach dem die
Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ab 2015 funktionieren soll, ist einfach: Medikamente, Befunde (Labor, Röntgen, etc.) oder Diagnosen, die ein Patient sammelt, werden in der jeweiligen Institution (Ordination, Spital, etc.) bis zu zehn Jahre lang standardisiert elektronisch gespeichert und bei Bedarf abgerufen. Die Daten sind also nicht zentral gespeichert, sondern vernetzt; und sie sind nur zugänglich, wenn die eCard des Patienten gesteckt wird. Der Patient entscheidet, welche Informationen ins System kommen ("Opting-Out").
Für die Praxis bedeutet das: Die eCard fungiert als Schlüssel, mit dem ein Patient beim Arzt-Besuch einem anderen Arzt bzw. Spital für maximal 28 Tage "erlaubt", vorhandene Befunde einzusehen. Neu ist an ELGA: Jeder Zugriff ist dokumentiert. Patienten können also nachvollziehen, welche Person wann und wie auf ihre Befunde zugegriffen hat.
Vor allem bei Doppel-Befundungen und Medikamente erhoffen sich Befürworter positive Effekte: Durch die Vernetzung von Apotheken, Spitälern und Ordinationen soll etwa vermieden werden, dass Medikamente doppelt verschrieben werden.
Die Idee von ELGA ist nicht neu: In vielen Bundesländern haben die Spitalsbetreiber EDV-Systeme, mit denen Befunde elektronisch verschickt werden. ELGA ermöglicht nun die landesweite Vernetzung.
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