Chat-Nachlese: Franz Fiedler über Bürgerbeteiligung
Bernd Wilda: Wie kann am schnellsten der Umstieg von einer repräsentativen mittelbaren Demokratie bzw Wahlrecht zu einem stärkeren und direktem Persönlichkeitswahlrecht gefunden werden?
Franz Fiedler: Am schnellsten kann ein Umstieg derart geschaffen werden, dass es zu einem grundsätzlichen Umdenken in der Regierung und im Parlament kommt und man gewillt ist, die Persönlichkeit der Kandidaten anstelle des derzeitigen Listenwahlrechts in den Vordergrund zu rücken. Sind sich die Parteien einig, bedarf es nur mehr der legislativen Umsetzung in der Verfassung und in der Nationalratswahlordnung. Anzustreben wären Einer-Wahlkreise, in denen jeweils die Kandidaten der Parteien und nicht die Parteilisten zu wählen wären.
Derzeit sind allerdings unter den politischen Parteien die Befürworter eines derartigen Wahlrechts in der Minderheit. Dennoch sollte nichts unversucht gelassen werden, das Wahlrecht in dem aufgezeigten Sinne grundsätzlich zu ändern.
Nikolaus Lehner: Sehr geehrter Herr Präsident!
Nicht nur mir ist es völlig unverständlich, dass die Ergebnisse des "Konvents" bisher nicht umgesetzt wurden. Da treffen sich Experten monatelang zum Diskurs mit riesigem zeitlichen Aufwand, den wir Steuerzahler finanziert haben und blieb bisher alles beim Alten. Das ist typisch
Österreich und trägt dafür die Regierung die Verantwortung und ist daher in ihrer derzeitigen Zusammensetzung jedenfalls abzuwählen.
Mit freundlichen Grüßen
em. RA Prof. Dr. Nikolaus Lehner
Franz Fiedler: Zurzeit der Einberufung des Konvents bestand unter allen im Nationalrat vertretenen Parteien einhellig die Auffassung, dass unsere Verfassung reformbedürftig ist. Mit Fortdauer der Tätigkeit des Konvents nahm diese Einsicht zunehmen ab. Am Ende des Konvents, als der Regierung und dem Parlament ein Entwurf für eine neue Verfassung vorgelegt wurde, tendierte das Interesse an einer grundlegenden Reform gegen Null.
Die Regierung hat es nicht gewagt, ihr in Gang gesetztes Reformvorhaben legislativ umzusetzen. Sie trägt daher ein gerütteltes Maß an Verantwortung für den gegenwärtigen Reformstau. Dies trifft allerdings in gleicher Weise auch auf das Parlament zu. Ob man daraus die Konsequenz zieht, die Regierung abzuwählen, muss der Entscheidung des einzelnen Wählers vorbehalten werden.
pipilottaefterklang: Führt mehr Mitbestimmung durch Bürgerentscheide nicht zu mehr politischer Agitation in Richtung "Wir lassen solange abstimmen, bis das Ergebnis (für uns) stimmt"? Das Beispiel Irland zeigt dies ja gut - abgesehen von den Kosten mehrmaliger Befragungen und den politischen, multilateralen Konsequenzen (gerade bei EU-relevanten Entscheidungen) könnte dies ja auch zu einer generellen Abflachung und Simplifizierung des politischen Diskurses führen - oder?
Franz Fiedler: Das irische Beispiel ist zweifellos - im Zusammenhang mit der Bürgermitbestimmung - kein Positives. Es sollte daher im Rahmen eines Referendums dafür Sorge getragen werden, dass es nicht zu einer beliebigen Zahl an Wiederholungen von Referenden kommen kann, wenn und solange die Ergebnisse der Regierung nicht passen. Denn ununterbrochene Referenden zur gleichen Thematik führen klarerweise dazu, dass die Bürger die Agitation der Regierung merken, verdrossen werden und letztlich ihre Mitwirkung an Referenden überhaupt verweigern.
Anonymous: User N.L. via Mail: Welche Themenbereiche würden Sie als ungeeignet für Bürgerbeteiligung, also Volksbefragungen oder dergleichen, einstufen?
Franz Fiedler: Mir erscheint ein einziger Themenbereich für Volksbefragungen ungeeignet, und das sind die Menschenrechte, wie z.B. der Gleichheitsgrundsatz, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Unverletzlichkeit des Eigentums, die Unverletzlichkeit der Person und dergleichen. Alle anderen Themen würde ich hingegen nicht ausnehmen, auch nicht Fragen im Zusammenhang mit der Erhöhung oder Senkung von Steuern, wie dies von vielen Politkern gefordert wird.
Wer sich als Politiker vor einem Referendum über Fragen der Steuern fürchtet bzw. die Bürger für nicht kompetent genug hält, hierüber hinreichend Bescheid zu wissen, gibt damit zu erkennen, dass er entweder das Votum der Bürger scheut oder die Bürger entmündigen will.
dirkules: Wie sehen Sie die Chancen für echte Bürgermitbestimmung in Österreich seitens der aktuellen rechtlichen Voraussetzungen?
Franz Fiedler: Die derzeitigen rechtlichen Voraussetzungen für Bürgermitbestimmung sind nicht so schlecht, wie dies allgemein vermutet wird. Dies ist mit ein Grund dafür, dass es in den letzten Jahrzehnten geradezu laufend zu Volksbegehren kommen konnte.
Die Wurzel des Unbehagens im Zusammenhang mit der Bürgermitbestimmung besteht darin, dass diese Volksbegehren nahezu ausnahmslos von der Regierung und dem Parlament ignoriert wurden. Diese Missachtung des Wählerwillens müsste vom Gesetzgeber repariert werden. Es müsste gesetzlich Vorsorge dafür getroffen werden, dass Volksbegehren, die ignoriert oder abgelehnt werden, auch gegen den Willen der Regierung bzw. des Parlaments umgesetzt werden können und verbindliche Kraft erlangen.
dirkules: Glauben Sie persönlich an eine rege Beteiligung durch die Bürger?
Franz Fiedler: Eine rege Beteiligung an Referenden ist dann zu erwarten, wen die Thematik von möglichst großem Interesse für eine Vielzahl von Bürgern ist. Es gab bereits Volksbegehren mit über einer Million Zustimmung. Werden hingegen nur Randbereiche des Interesses der Bürger berührt, hat dies in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass die erforderliche Anzahl von 100.000 Stimmen nicht zustande kam und das Volksbegehren daher keiner Behandlung im Parlament zu unterziehen war.
Anonymous: User Stephan Marktl via Mail: Kann die Schweiz als "Vorbild" für BürgerInnenmitbestimmung dienen oder ist das nicht vergleichbar?
Franz Fiedler: Die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen der Schweiz sind mit denen in Österreich gewiss nicht ohne weiteres vergleichbar. Dennoch bin ich der Meinung, dass mehr Bürgermitbestimmung als derzeit in Österreich - angelehnt an gewisse Schweizer Vorbilder - möglich wäre. Es bedürfte nicht der zahllosen, fast wöchentlich abgehaltenen Referenden, wie dies in der Schweiz der Fall ist, wofür vermutlich auch die Österreicher nicht zu gewinnen wären, aber der in der Schweiz gegebenen Verbindlichkeit des Ergebnisses von Referenden für die Politiker. Das sollte jedenfalls von der Schweiz als Vorbild übernommen werden.
Julia Karzel: Will jeder einzeln mitbestimmen, führt das zu einem enormen, organisatorischen Aufwand, wählt man Bürgervertreter, ist das ein System, das sowieso wieder dem der parlamentarischen Demokratie entspricht – wie sollte Bürgermiteinbeziehung optimalerweise funktionieren?
Franz Fiedler: Bürgermitbestimmung bedeutet, dass jeder Wähler seinen Beitrag in einer bestimmten Thematik einbringen kann. Vom Belang ist es allerdings im Zusammenhang mit Volksbegehren nur dann, wenn mindestens 100.000 Stimmen abgegeben werden, sodass der organisatorische Aufwand sich nicht auf jeden einzelnen Wähler, sondern sich nur auf die Abwicklung des Volksbegehren an sich bezieht. Auch zeigen Beispiele in anderen Ländern (nicht nur in der Schweiz) , dass die Organisation von Referenden in funktionierenden Demokratien kein Problem darstellt.
Julia Karzel: Wie geht man mit Populismus um? Was tun, wenn Bürger schlicht zu unreflektiert an bestimmte Themen rangehen?
Franz Fiedler: In einer pluralistischen Demokratie mit Meinungsfreiheit muss auch Populismus erlaubt sein. Populismus um des Populismus willen wird sich allerdings von selbst richten. Wenn die transportierte Forderung nicht seriös ist, wird auch der dazu aufgewendete Populismus nichts nützen, die Forderung umzusetzen.
Um den Bürgern den bloßen, nicht mit sachbezogenen Anliegen inhaltlich ausgefüllten Populismus zu verdeutlichen, wäre es Aufgabe der Regierung dafür zu sorgen, dass unter der Bevölkerung hinreichend Aufklärung betrieben wird, Populismus als Populismus zu entlarven. Diese Aufklärungsarbeit der Regierung war allerdings in der Vergangenheit nicht sehr ausgeprägt. Es könnte darauf zurückzuführen sein, dass man seitens vieler Politiker an einen mündigen Bürger, der von seinem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch macht, gar nicht interessiert ist.
Anonymous: User Klaus Brandlmayer via Mail: Hallo Herr Fiedler, wenn sie die wahl hätten. was wäre das erste, das sie an unserem politischen system verändern würden.
Franz Fiedler: Vordringlich wäre die Veränderung des Wahlrechts im Sinne eines Persönlichkeitswahlrechts anstatt des derzeitigen Listenwahlrechts. Jeder Kandidat, der auf solche Weise gewählt wird, hätte damit die moralische Verpflichtung gegenüber seinen Wählern und könnte umgekehrt als Person von seinen Wählern in die Pflicht genommen werden.
Sollte ein gewählter Kandidat seine Versprechungen im Wahlkampf nicht wahrmachen, könnte ihm dies während seiner Funktionsperiode persönlich vorgehalten werden; sollte dies keine Änderung des Verhaltens des Abgeordneten bewirken, müsste er damit rechnen, beim nächsten Mal nicht wiedergewählt zu werden.
Maria Christina: Direkte Demokratie a la USA: Wenn sich Gemeinden entscheiden dürfen, ob Sie den Urknall als Unfug abtun - das kann doch nicht förderlich für eine Gesellschaft sein, oder?
Franz Fiedler: Die Meinungsfreiheit beinhaltet auch die Freiheit, Unsin zu verbreiten. Es hat sich jedoch noch regelmäßig herausgestellt, dass ein solcher Unsinn in Österreich nicht mehrheitsfähig ist. Die Verhältnisse in den USA können insoweit nicht mit Österreich verglichen werden. Es gibt dort einen fundamentalen Streit zwischen den Vertretern der Evolutionstheorie und den der - religiös motivierten - Kreationstheorie, die den Urknall leugnet.
Vergleichbares gibt es in Österreich als Gegenstand einer Fundamentaldiskussion nicht. Das amerikanische Beispiel kann daher meiner Ansicht nach nicht als Argument gegen die Bürgermitbestimmung in Österreich verwendet werden.
Anonymous: Userin Silke W. via Mail: Wie könnte man erreichen, dass künftige Generationen zu "politischeren" Bürgern erzogen werden?
Franz Fiedler: Vordringlich wäre, in den Schulen die politische Bildung der Schüler zu intensivieren. Derzeit erscheint mir dies unzureichend zu sein. Darüber hinaus sollte dem wahlberechtigten Bürger auch klargemacht werden, dass er im Wege der Bürgermitbestimmung auch Subjekt des politischen Geschehens werden kann und die Möglichkeit zur Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen besitzt.
Bisher ist diese Erkenntnis in der Bevölkerung viel zu wenig verankert, so dass sich die Wähler zumeist nur als "Stimmvieh" degradiert fühlen, ohne über ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Mitbestimmung Bescheid zu wissen.
HerrChriSta: Wozu brauchen wir denn noch Parlamentarier wenn sich die Politiker keine Entscheidung treffen trauen und bei Fragen wie Wehrpflicht ja oder nein dann ohnehin das Volk befragen lassen?
Franz Fiedler: Selbst in der Schweiz mit der stark ausgeprägten Bürgermitbestimmung kann auf Parlamentarier nicht verzichtet werden. Die Zahl der Referenden in der Schweiz ist zwar hoch, die vom Schweizer Parlament zu treffenden Entscheidungen sind dennoch zahlenmäßig wesentlich größer. Es wäre völlig unpraktikabel, jedes Gesetz einem Volksentscheid unterziehen zu müssen. Daher stellt die Bürgermitbestimmung keine Verdrängung des Parlament, sondern eine notwendige Ergänzung zum Parlament in einer gelebten Demokratie dar.
Die Verantwortung des Parlaments sollte nicht in einer solchen Weise ausgehöhlt werden, dass es nicht mutig genug ist, eine Entscheidung selbst zu treffen und es dem Volk zur Entscheidung vorlegt, nur weil es sich vor der Verantwortung drückt. Ich bin aber der Meinung, dass ein Referendum über die Wehrpflicht, wie dies in Österreich vorgesehen ist, durchaus ein Zeichen gelebter Demokratie ist und nicht von einem Abschieben der Verantwortung des Parlaments gesprochen werden kann.
Anonymous: Besteht nicht die Gefahr, dass die Bürokratie durch mehr "Bürgermitbestimmung" (Stichwort: Jeder Gemeinde ihr eigenes Gesetz) noch weiter wächst?
Franz Fiedler: Gewiss kann ein Überborden von Referenden dazu führen, dass der bürokratische Aufwand steigt. Ich befürchte jedoch nicht, dass es zu einem derartigen Überborden in Österreich kommen wird. Überdies sollte man auch die Möglichkeit ins Auge fassen, dass Bürgerinitiativen von ihrem Inhalt her zu einem Abbau der Bürokratie und damit zu einer Entlastung des Budgets führen können.
Im Übrigen ist nicht zu befürchten, dass jede Gemeinde ihre eigenes Gesetz bekommen wird, aber es ist andererseits durchaus im Sinne der Bürgermitbestimmung, das erst vor wenigen Tagen in steirischen Gemeinden die Bevölkerung befragt wurde, ob es zu Gemeindezusammenlegunen kommen soll und diese Frage bejaht haben, wodurch es zu einer Zurückdrängung der bürokratischen Strukturen und zu einer Vereinfachung der kommunalen Administration kommen wird.
Ich betrachte diesen Volksentscheid in den steirischen Gemeinden geradezu als Musterbeispiel für eine gelungene Bürgermitbestimmung.
sansibar: sehr geehrter herr dr. fiedler,
was halten sie davon, einen generalbundesstaatsanwalt einzurichten der wie der rh-präsident bestellt und verantwortlich ist.
ebenfalls vertrete ich die auffassung, dass man das bundesamt für antikorruption beim bmi aus diesem herauslösen und ebenfalls die bestellung und verantwortlichkeit wie vorhin angef. einrichten.
Franz Fiedler: Das derzeitige System der Staatsanwaltschaften in Österreich krank daran, dass die Staatsanwälte gegenüber der Justizministerin, sohin einer Politikerin mit parteipolitischer Zugehörigkeit, weisungsgebunden sind. Selbst wenn keine Weisungen erteilt werden, ist allein die Tatsache, dass Weisungen möglich sind, in der Bevölkerung Anlass für Mutmaßungen, es könnte über die Erhebung einer Anklage oder einer Verfahrenseinstellung nicht nur sachliche, sondern parteipolitische Gründe gegeben haben.
Erst jüngst hat eine Weisung des Justizministeriums in der Inseratenaffäre um Bundeskanzler Faymann dazu geführt, dass seitens der SPÖ Vorwürfe gegen die Justizministerin erhoben wurden, parteipolitisch gehandelt zu haben. Ob dies nun zutrifft oder nicht, muss für einen Außenstehenden völlig offen bleiben.
Bestünde hingegen kein Weisungsrecht der Justizministerin gegenüber den Staatsanwälten wäre derartigen - zurecht oder zu Unrecht aufgestellten - Mutmaßungen von vornherein die Grundlage entzogen.
Daher trete ich für eine Lösung des Weisungsrechts von der Justizministerin gegenüber den Staatsanwälte n ein. Ob an ihre Stelle ein Bundesanwalt oder ein Gremium (etwa die vier Oberstaatsanwälte in Österreich) tritt, ist letztlich von untergeordneter Bedeutung. Wesentlich ist, dass der Vorwurf, ein Strafverfahren werde parteipolitisch gelenkt, von vornherein substanzlos ist.
Moderator: Das war`s auch schon wieder! Wir bedanken uns bei unserem Gast Franz Fiedler für die Antworten und bei unseren User für die Fragen, die eine spannende Stunde ermöglicht haben. Bis zum nächsten Mal!
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