Cains Mutter verurteilt

Eine Person mit Kapuze sitzt vor mehreren Fotografen und Reportern.
Die 25-Jährige wurde zu zwei Jahren teilbedingt - davon acht Monate Gefängnis - verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mein älterer Sohn hat mir von einem Traum erzählt, in dem Cain vorkam“, erzählte die Mutter der Buben am Donnerstag vor einem Feldkircher Schöffengericht. „Und manchmal sagt er: ,Kannst Du Dich noch erinnern, damals mit Cain...’"

Mit den furchtbaren Erlebnissen vom Jänner 2010 könne Cains Bruder gut umgehen, sagte Aleksandra N. Schließlich war der heute Siebenjährige selbst von Milosav M. schwer verletzt worden. Der 27-jährige Serbe wurde im März nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt eingewiesen (Details dazu lesen Sie hier).

„Das Verbrechen hat Milosav M. zu verantworten“, betonte der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele in seinem Plädoyer. „Aber sie hat es gröblichst unterlassen, ihren Kindern die Hilfe zuteil werden zu lassen, zu der sie verpflichtet wäre“, vermisste er „natürlichen Mutterinstinkt“ und warf der Frau Quälen und Vernachlässigen Unmündiger mit Todesfolge vor.

Schuldig

Das Gesicht hinter Sonnenbrille und unter der Kapuze eines Sweat-Shirts verborgen, betrat die 25-Jährige im Blitzlichtgewitter den Saal. „Ich bekenne mich voll und ganz schuldig", erklärte sie und antwortete verhalten auf die Fragen. Warum sie nicht dazwischen ging, als sie miterlebte, wie M. Cains Bruder schlug? „Als er schrie, Mama, hilf mir, ging sie aus dem Zimmer, um es nicht mitansehen zu müssen", erinnerte Siegele. Warum sie nichts unternommen hat, als sie Verletzungen bei den Kindern bemerkte? Warum sie sich niemandem anvertraute, nicht zu Polizei oder Arzt ging? Nicht einmal zuletzt am 8. Jänner, am Tag als Cain starb. Dann wäre sein Tod wohl zu verhindern gewesen.

„Ich hatte damals einfach Angst", wiederholte Aleksandra N. auf fast jede Frage. Angst, dass M. weiterschlägt. „Ich kann mir bis heute nicht erklären, weshalb ich weggesehen habe." Heute sei ihr klar, dass sie hätte zum Arzt gehen müssen. „Ich wäre die Erste, die die Zeit zurückdrehen würde, wenn es ginge."M. habe ihr jeden Kontakt zur Familie verboten. Somit war er der einzige, der auf die beiden Buben „aufpasste", während sie arbeitete.

„Ihn aus der Wohnung zu werfen, darf man sich auch nicht so einfach vorstellen, wenn es sich um so einen Psychopathen handelt", fügte Verteidiger German Bertsch an. Und er verwies auf die schwierige Situation, in der sich die alleinerziehende, ehemals drogensüchtige Mutter befunden hatte.

Das Urteil – 24 Monate teilbedingt, acht davon Gefängnis – ist nicht rechtskräftig. Cains Bruder bekam 5000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.

Fall Cain endet vorerst mit zwei Verurteilungen

8. Jänner 2011: Milosav M., der Lebensgefährte der Mutter, setzt den Notruf ab und flüchtet.
11. Jänner 2011: M. wird in der Schweiz festgenommen und ausgeliefert. Am selben Tag erstatten der Kinderschutzverein Luca und das BZÖ Anzeigen gegen Jugendwohlfahrt, Polizei und Staatsanwaltschaft, weil der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte M. am Tag vor Cains Tod wegen gefährlicher Drohung angezeigt worden war. Rückmeldung ans Jugendamt gab es keine.
12. Jänner 2011: Gegen Cains Mutter wird wegen Quälens und Vernachlässigens ermittelt.
20. Jänner 2011: Cain wird in Bregenz beerdigt.
26. Jänner 2011: Die Landesregierung setzt eine Expertenkommission ein, um die Versäumnisse der Behörden zu klären und Empfehlungen abzugeben.
21. September 2011: Der Landtag beschließt ein „Kompetenzzentrum für Kinderschutzfragen". Das Verfahren gegen die Behörden wird eingestellt.
22. September 2011: Psychiater Haller attestiert M. Zurechnungsfähigkeit und empfiehlt die Einweisung in eine Anstalt.
15. November 2011: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bringt gegen M. Mordanklage ein. Der OGH weist den Delegierungsantrag des Verteidigers ab.
30. März 2012: M. wird nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und eingewiesen.
24. Mai 2012: Cains Mutter Aleksandra N. wird zu zwei Jahren verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Nicht rechtskräftig.

 

Kommentare