Café Graf: Bruder löste Mietproblem

Ein Mann mit Brille trinkt ein Bier vor blauen Luftballons.
Stiftungsaffäre: Es sei "alles ordnungsgemäß" abgelaufen, sagt Notar Harald Stefan.

Im Streit zwischen Gertrud Meschar und Martin Graf gibt es neue Unterlagen, die den Vorwurf der 90-Jährigen stützen, der FPÖ-Mann habe als Stiftungsvorstand zum Wohle seines Bruders gehandelt. Seit Oktober ist der Fall gerichtsanhängig. Meschar will, dass der Dritte Nationalratspräsident als Vorstand abberufen wird: Ihre Stiftung soll ihre Versorgung sichern, aber sie misstraut Graf, seit er für die Stiftung ein Lokal gekauft hat – in dem das Café seines Bruders Michael eingemietet ist. Meschars Verdacht: Graf hat seinem Bruder einen wohlgesonnen Vermieter verschafft, weil der Probleme hatte, die Miete zu zahlen.

Dem KURIER liegen Bilanzen der Stiftung vor: Sie zeigen wiederholt offene Forderungen an Grafs Firma, zum Teil in fünfstelliger Höhe. Ein neues Schriftstück stützt nun ebenfalls Meschars These.

Sie hat ein eMail vorgelegt, in der die KEB-Immobilienverwaltung schreibt, von Ende 2007 bis Mitte 2008 hätten Mietzahlungen "vom Cafe Restaurant Graf verspätet, in der falschen Höhe oder gar nicht stattgefunden". Die Antwort aus Grafs Büro: In dieser Zeit sei die Stiftung noch nicht Eigentümer der fraglichen Hausanteile gewesen. Derzeit gebe es außerdem keine Rückstände.

Alle Rechte

Offen ist auch die Frage, ob und wie Meschar vor der Stiftungsgründung 2006 beraten und belehrt wurde. Sie beteuert, sie wurde nie vollständig aufgeklärt, den Text der Urkunde habe sie nie gelesen, sondern nur vorgelesen bekommen. Als Notar hat bei der Gründung ebenfalls ein FPÖ-Politiker fungiert: Harald Stefan sitzt im Nationalrat und ist wie Graf Mitglied der rechtsextremen Burschenschaft Olympia. Er hat die Urkunde beglaubigt, in der Meschar die Kontrolle über ihr Vermögen ab- und sämtliche Widerrufsrechte aufgab.

Wahrer Wille

Ein Notar muss laut Notariatskammer den Vertrag vor der Unterschrift so erläutern, dass "ihm glaubhaft ist, dass alle Beteiligten den Inhalt verstanden haben". Weiters muss er sich durch persönliches Befragen vom "wahren Willen" der Parteien überzeugen. Stefan sagt zum KURIER, es sei alles "ordnungsgemäß im Sinne der Notariatsordnung abgelaufen." Er habe Meschar außerdem bereits ersucht, ihn von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Bis das geschieht, könne er keine weiteren Auskünfte geben.

Die FPÖ sieht in dem Fall eine "Medienhetze" gegen Graf. Da die Vergleichsgespräche gescheitert sind, ist jetzt das Gericht am Zug: Das Wiener Handelsgericht muss entscheiden, ob der Stiftungsvorstand abberufen wird. Laut den Anwälten beider Parteien ist mit einem Urteil Ende Juli oder Anfang August zu rechnen.

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