Buback-Mord: Verena Becker verurteilt

Die ehemalige RAF-Terroristin wurde wegen Beihilfe zum Mordanschlag zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

 35 Jahre nach dem Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beteiligung schuldig gesprochen worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Becker zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen ihrer früheren Verurteilung als abgegolten. Damit blieb das Gericht knapp unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. Beckers Verteidiger hatten dagegen auf Freispruch plädiert.

Die Angeklagte habe die Entscheidung für den Anschlag "im Beisein der späteren Täter mit bestimmt und die Täter dadurch in ihrem Tatentschluss bestärkt", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland bei der Urteilsverkündung. Buback und seine beiden Begleiter waren vor 35 Jahren von einem Mordkommando der Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als eineinhalb Jahre dauernden Verfahren nicht klären.

Es sei ein "außergewöhnliches Verfahren" gewesen, an das hohe Erwartungen geknüpft waren, sagte der Vorsitzende Richter. "Diesen konnte das Verfahren nur zum Teil genügen". Das Verfahren habe gezeigt, "dass die Tataufklärung nach mehr als 30 Jahren stark eingeschränkt ist". Zahlreiche Zeugen seien verstorben oder hätten keine genaue Erinnerung mehr.

Ermittlungspannen?

Wieland widersprach Vorwürfen des Nebenklägers Michael Buback, es habe schwerwiegende Ermittlungspannen oder gar eine "schützende Hand" für die Angeklagte gegeben. Hierzu habe das Verfahren keine Anhaltspunkte ergeben. "Aus dem Rückblick vom Schreibtisch der Geschichte ist es einfach, Vorwürfe zu formulieren", sagte Wieland.

Michael Buback, der Sohn des Opfers, hielt bis zum Schluss des Prozesses an seiner These fest, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abgefeuert habe. Anschließend sei sie bei den Ermittlungen von höherer Stelle geschützt worden. Hierfür ergab die Hauptverhandlung jedoch keine Anhaltspunkte, betonte der Vorsitzende Richter. Becker habe zwar während ihrer Haftzeit Anfang der 1980er Jahre Informationen an den Verfassungsschutz gegeben. Dafür habe sie Geld und Vorteile im Strafvollzug bekommen, sagte Wieland. "Weitergehende Vorwürfe sind nicht haltbar."

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 59 Jahre alte Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung bestritten.

Becker war 1977 knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat zusammen mit dem RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schießerei mit der Polizei gefasst worden. Ein bereits damals gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 eingestellt, da trotz verbleibenden Tatverdachts keine für eine Anklageerhebung ausreichenden Beweise vorlagen. Becker wurde aber noch im Dezember 1977 in einem anderen Verfahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen zu einer lebenslangen Haft verurteilt. 1989 wurde sie dann begnadigt.

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