Zuwanderung ab 2017 beschränkt: Quoten gelten auch für EU-Bürger
Als Konsequenz aus der Volksabstimmung über Zuwanderungsbeschränkungen will die Schweiz wieder Kontingente für Einwanderer einführen. 50,3 Prozent der Wähler hatten ja im Februar dieses Jahres der Forderung der rechtskonservativen SVP zugestimmt, die Zuwanderung für Ausländer zu beschränken. In ganz Europa gab man sich damals entsetzt über die Entscheidung der Schweizer. Diese würde dem Prinzip eines Europa mit offenen Grenzen widersprechen. Schließlich hat sich auch die Schweiz durch das sogenannte Freizügigkeitsabkommen aus dem Jahr 1999 verpflichtet, ihre Grenzen für EU-Bürger zu öffnen.
Die Regierung werde Höchstzahlen festlegen, die aber je nach Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes flexibel gehandhabt würden, teilte das Justizministerium am Freitag mit.
Für Bürger der EU- und der EFTA-Staaten sollen weniger strenge Regeln gelten als für Zuzügler aus anderen Ländern. Schweizer und bereits in der Schweiz lebende Menschen sollen bei der Besetzung von Stellen Vorrang haben.
Bis zur Einführung der neuen Regelung sollen sich EU-Bürger ohne Einschränkung in der Schweiz niederlassen und dort arbeiten können. Wie die Quotenregelung danach tatsächlich aussehen wird, ist unklar. Die Regierung in Bern hat einen Vorschlag vorgelegt, nach dem es für Bewilligungen von Aufenthalten mit einer Dauer von mehr als vier Monaten genau festgelegte Kontingente geben soll . Wie viele Personen diese Kontingente umfassen, soll alljährlich neu festgelegt werden.
Für die EU allerdings ist dieser Vorschlag, wie auch jede andere Form der Beschränkung für EU-Bürger, nicht akzeptabel. Sie weigert sich, das Freizügigkeitsabkommen mit Bern überhaupt neu zu verhandeln.
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