Wikileaks-Gründer Assange darf gegen Auslieferung in die USA berufen

Sorge um Julian Assange
Nach dem Entscheid des höchsten britischen Gerichts dürfte das Tauziehen in die nächste Runde gehen.

Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung von Großbritannien in die USA Berufung einlegen. Das teilte das höchste britische Gericht, der High Court in London, am Montag mit.

Die Verlobte des umstrittenen Wikileaks-Gründers, Stella Moris, sieht Gerechtigkeit für ihren Lebensgefährten trotz des Entscheids noch in weiter Ferne. „Wir haben heute vor Gericht gewonnen“, sagte sie. „Wir sind aber noch weit davon entfernt, in diesem Fall Gerechtigkeit zu erreichen, weil Julian noch immer inhaftiert ist.“

Journalist oder Verräter?

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen lassen.

Kommentare