Welche Leistungen Flüchtlinge in EU-Ländern bekommen

Die Leistungen für Flüchtlinge unterscheiden sich in den EU-Staaten stark. Neben Unterkunft, Nahrung und medizinischer Versorgung erhalten sie auch Geld. Einige Länder bieten auch spezielle Integrations- und Arbeitsprogramme an. Es folgt ein Überblick über Leistungen in einigen EU-Ländern.
ÖSTERREICH: 50 Euro im Monat bekommen Flüchtlinge, die in öffentlichen Einrichtungen wohnen. Dazu erhalten sie kostenlos Mahlzeiten oder fünf Euro am Tag, um Essen zu kaufen.
Menschen in privaten Unterkünften erhalten einen Mietkostenzuschuss von monatlich bis zu 120 Euro pro Person oder 240 Euro pro Familie. Außerdem bekommen sie 210 Euro für Essen und andere Lebenshaltungskosten sowie 100 Euro für jedes Kind, 150 Euro im Jahr für Kleidung und 200 Euro im Jahr für Schulbedarf. Asylbewerber werden krankenversichert.
Mit Bewilligung des Asylantrags stellen Behörden Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis aus.

DEUTSCHLAND: Flüchtlinge erhalten kostenlose Mahlzeiten in den Erstaufnahmestellen und 143 Euro im Monat für Grundbedürfnisse. Nach drei Monaten erhöht sich der Betrag auf maximal 216 Euro monatlich. In Zukunft sollen Flüchtlinge bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Damit bliebe der Betrag in dieser Zeit bei 143 Euro.
Für Kinder werden bis zu 92 Euro in Abhängigkeit vom Alter ausgezahlt.
Nach drei Monaten dürfen Asylbewerber arbeiten, nach 15 Monaten sind sie deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt.
Nach 15 Monaten oder mit Abschluss des Asylverfahrens zahlt Deutschland Flüchtlingen 400 Euro im Monat zuzüglich der Unterstützung für Wohnen und Heizen.

SCHWEDEN: Einwanderer in Erstaufnahmeeinrichtungen oder anderen staatlichen Unterkünften erhalten neben freier Kost täglich 24 Kronen (etwa 2,50 Euro). Asylbewerber, die in privaten Wohnungen untergebracht und deren Miete vom Staat bezahlt wird, haben Anspruch auf 71 Kronen (knapp acht Euro) pro Tag. Sie müsse für ihr Essen selber aufkommen.
Nach Bewilligung des Asylantrags können Einwanderer an einem zweijährigen Integrationsprogramm teilnehmen, das Schwedisch-Unterricht und Arbeitsvermittlung beinhaltet.

UNGARN: Nach vier Wochen erhalten Flüchtlinge monatlich 7.125 Forint (knapp 23 Euro) in bar, das entspricht etwa einem Zehntel des durchschnittlichen Arbeitslosengeldes.
Nach Abschluss des Verfahrens können Asylbewerber bei gleichen Leistungen noch für zwei Monate im Aufnahmelager bleiben. Sie erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung und Geld für Miete, wenn sie einen sogenannten Integrations-Vertrag unterschreiben.

POLEN: In Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Asylbewerber 20 Zloty (knapp fünf Euro) für Hygieneartikel und 50 Zloty (knapp 12 Euro) Taschengeld sowie eine einmalige Unterstützung von 140 Zloty (etwa 33 Euro) für Kleidung und Schuhe.
Nicht in Flüchtlingsheimen lebende Menschen versorgt Polen mit Geld für ihre Lebenshaltungskosten. Eine Einzelperson bekommt 25 Zloty (knapp sechs Euro) am Tag, eine vierköpfige Familie täglich insgesamt 50 Zloty für Kosten wie Miete und Lebensmittel.
Nach Bewilligung des Asylantrags erhalten Einwanderer für Miete, Essen, Kleidung und Sprachunterricht ein Jahr lang monatlich 1.260 Zloty (etwa 300 Euro) sowie kostenlos Krankenversicherung, Rechtsbeistand und psychologische Unterstützung. Der Betrag erhöht sich ab Oktober auf 1335 Zloty (knapp 318 Euro).
SLOWAKEI: In Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Flüchtlinge zusätzlich zu freier Kost und Logis 40 Cent am Tag.
Nach Genehmigung des Asylantrags haben sie das Recht, zu arbeiten oder Arbeitslosengeld zu beantragen. Dann erhalten sie eine einmalige Unterstützung von 300 Euro.

FRANKREICH: Asylbewerber haben Anspruch auf einen Platz in einem der etwa 300 Asylbewerberheime und bekommen 11,45 Euro am Tag oder 343,50 Euro im Monat. Von dem Geld müssen sie sich Essen kaufen, allerdings gibt es ein großes Angebot an kostenlosen oder sehr preisgünstigen Essenausgaben etwa bei sogenannten Tafeln.
Während des laufenden Asylverfahrens ist die Krankenversicherung kostenlos.
In den ersten zwölf Monaten dürfen Asylbewerber nicht arbeiten.
ITALIEN: Asylbewerber dürfen in den ersten sechs Monaten oder solange der Antrag noch nicht bewilligt ist nicht arbeiten.
Der Staat zahlt 35 Euro pro Tag für jede untergebrachte Person, davon wird jedoch der größte Teil für die Versorgung der Menschen in den jeweiligen Einrichtungen verwendet. Flüchtlingen steht ein Taschengeld von 2,50 Euro pro Tag zu. In einigen Flüchtlingszentren wird Sprachunterricht angeboten.
Nach Bewilligung des Antrags dürfen Einwanderer arbeiten und erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für ein, drei oder fünf Jahre. Geldleistungen und Unterkünfte erhalten sie dann nicht mehr.
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