Warum Trump der Ausschluss von der Präsidentschaftswahl droht

Es ist eine politische Premiere und wirft daher zahlreiche bisher ungelöste Fragen auf: Noch nie in der Geschichte der USA wurde ein Präsident, oder Ex-Präsident, dafür verurteilt, Staatsakten entwendet, vernichtet oder missbräuchlich verwendet zu haben. Doch genau das droht Donald Trump, und wie die Razzia des FBI beweist, wiegen die Verdachtsmomente gegen den Ex-Präsidenten ziemlich schwer. Wie US-Medien aus dem FBI erfuhren, wäre die Hausdurchsuchung unter anderen Umständen niemals genehmigt worden.
Dass Trump mit Akten schleißig umging, sie ohne Rücksicht auf die Regelungen im Weißen Haus auch im Klo runterspülte, haben ehemalige Mitarbeiter bezeugt.
Drei Jahre Haft
Für diese Verbrechen drohen nach einem kaum jemals angewendeten US-Gesetz einem Staatsbeamten bis zu drei Jahre Haft. Außerdem muss er seinen Job aufgeben und wird – so formuliert es das Gesetz – von jedem weiteren Job im Staatsdienst ausgesperrt. Das könnte ausreichen, um Trump eine neuerliche Kandidatur für die Präsidentschaft im Jahr 2024 zu verbieten, mutmaßen Rechtsexperten. Mit Sicherheit lässt sich das allerdings nicht sagen, da ein solcher Fall für einen hochrangigen Politiker eben noch nie richterlich entschieden worden ist – und schon gar nicht für einen Ex-US-Präsidenten.
Steuerverfahren egal
Klar ist, für Trump gilt als Kandidat bei einer Präsidentschaftswahl das US-Recht wie für jeden anderen Staatsbürger. Seine laufenden Steuerverfahren wären auch im Fall einer Verurteilung kein Grund für einen Ausschluss von der Wahl. Auch die zwei Amtsenthebungsverfahren, die Trump schon während seiner Präsidentschaft hinter sich gebracht, sind für die Kandidatur egal.
Clinton beschuldigt
Dass Trump tatsächlich über das Gesetz wegen Akten-Missbrauch stolpern könnte, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Schließlich hatte er bei der Wahl 2016 ein solches Verfahren gegen Außenministerin Hillary Clinton gefordert.
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