Waffenhandels-Vertrag kann in Kraft treten

Ein Mann hantiert mit einer Sammlung von Panzerfäusten auf einem Tisch.
Das Abkommen regelt zum ersten Mal den internationalen Handel mit Waffen.

Das erste globale Waffenhandelsabkommen kann noch heuer in Kraft treten. Acht weitere Staaten hinterlegten am Donnerstag bei den Vereinten Nationen in New York ihre Ratifizierungsurkunde. Damit überstieg die Zahl der Ratifikationen die für das Inkrafttreten maßgebliche Schwelle von 50 Ländern. Ab dem 24. Dezember wird das Abkommen für die beteiligten Staaten verbindlich.

Der völkerrechtliche Vertrag verpflichtet die Teilnehmerstaaten zur Prüfung, ob mit exportierten Waffen Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten. Außerdem soll verhindert werden, dass Waffen in die Hände von Terroristen und des Organisierten Verbrechens gelangen. Der Vertrag sieht dabei Regeln für kleine und leichte Waffen wie auch für großkalibrige Waffensysteme, Panzer, Kampfhubschrauber und Kriegsschiffe sowie Raketen und Raketenwerfer vor.

Auswirkungen noch ungewiss

Im April 2013 hatte die UNO-Vollversammlung den ATT (Arms Trade Treaty) mit der Unterstützung von 154 der 193 Mitgliedsländer verabschiedet. Bisher haben den Vertrag 121 Staaten unterzeichnet, 53 Länder haben ihn ratifiziert, darunter Österreich. Argentinien, Bahamas, Bosnien und Herzegowina, Tschechien, Portugal, Saint Lucia, Senegal und Uruguay hinterlegten am Donnerstag bei einer Zeremonie am Rande der UNO-Generaldebatte ihre Ratifizierungsurkunden. Die Unterzeichner und Vertragsstaaten werden Ende November in Berlin zusammenkommen, um die erste ATT-Staatenkonferenz vorzubereiten, die 2015 in Mexiko stattfinden soll.

Die tatsächlichen Auswirkungen des Abkommens sind aber ungewiss: Im Fall der USA, dem größten Waffenhändler der Welt, hat die Regierung von Präsident Barack Obama den Vertrag zwar unterzeichnet - die ausstehende Ratifizierung durch den US-Kongress gilt aber keineswegs als gesichert. Auch andere große Rüstungsexporteure wie Russland haben offen gelassen, ob sie das Abkommen am Ende mittragen werden.

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