Bundesheer: Schlimmstenfalls Beihilfe zum Mord

Der Völkerrechtler Manfred Nowak sagt, dass Soldaten die Pflicht gehabt hätten, die Syrer zu warnen.

Den österreichischen Blauhelmen am Golan könnte wegen des Todes von neun Syrern in einem Hinterhalt ein Strafverfahren in Österreich ins Haus stehen. Sie könnten "im schlimmsten Fall" wegen Beihilfe zum Mord belangt werden, kommentierte der Völkerrechtler Manfred Nowak am Freitag der APA ein von der Stadtzeitung "Falter" veröffentlichtes Video. "Sie hätten die Pflicht gehabt, die Syrer zu warnen."

Stattdessen hätten die Blauhelme den syrischen Polizisten, die von sich aus stehen geblieben seien und nachgefragt hätten, "wider besseres Wissen eine falsche Auskunft gegeben". Dies habe dazu geführt, dass sie in den Hinterhalt gefahren seien. Nowak verwies zudem auf Berichte, dass die UNO-Soldaten vorher Kontakt mit den Kriminellen gehabt und ihnen auch Wasser gegeben hätten. "Sie waren nicht neutral. Sie haben der einen Seite Rückendeckung gegeben", folgerte der Wiener Universitätsprofessor.

Zudem greife das Argument der Neutralität nur zwischen den Konfliktparteien Israel und Syrien, betonte Nowak. "Man kann nicht sagen, dass sie (die Schmuggler) im Auftrag der Israelis dort gewesen sind."

Dass die Blauhelme nach syrischem Recht belangt werden können, glaube er nicht, sagte Nowak auf eine entsprechende Frage. Der Vorfall habe sich nämlich in der entmilitarisierten Zone zugetragen. Allerdings komme das österreichische Strafrecht zum Tragen.

Die Untersuchungen in dem Fall sind laut einem Sprecher des Verteidigungsministeriums noch ganz am Anfang. So sei die Identität der an dem Vorfall beteiligten noch unklar. Dies habe man aufgrund des Videos noch nicht feststellen können. Eine Spekulation sei auch, dass die damalige Episode zum Abzug der österreichischen Blauhelme im Juni 2013 beigetragen habe, sagte der Sprecher der APA.

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