USA: Oberster Gerichtshof prüft Hinrichtung mit Gas

Supreme Court in Washington
Ein zum Tode verurteilter 49-Jähriger fürchtet die Qualen durch die Giftspritze wegen einer seltenen Gefäßerkrankung.

Der Oberste Gerichtshof der USA prüft die Möglichkeit, einem zum Tode verurteilten Häftlinge mit Gas hinzurichten. Das Gericht ging damit am Montag auf den Antrag der Anwältin des 49-jährigen Russell Bucklew ein, der unter einer seltenen Gefäßerkrankung leidet und für den laut der Verteidigung die Hinrichtung durch eine Giftspritze einen qualvollen Tod zur Folge haben könnte.

Ankläger und Verteidigung sollen nun ihre Argumente in der Frage darlegen. Wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Hinrichtung per Giftspritze hatte der Oberste Gerichtshof die Vollstreckung des Todesurteils gegen Bucklew bereits im Jahr 2014 ausgesetzt. Grund dafür waren mehrere qualvolle Hinrichtungen mit der Giftspritze, die nach Ansicht von Gegnern der Todesstrafe gegen das verfassungsrechtliche Verbot grausamer Bestrafung verstießen. Im März setzte das Oberste Gericht Bucklews Hinrichtung erneut aus.

Todesurteil schon vor zwei Jahrzehnten

Bucklew wurde bereits vor zwei Jahrzehnten im US-Bundesstaat Missouri zum Tode verurteilt. Er hatte im Jahr 1996 den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin getötet; zudem hatte er seine Ex-Freundin entführt und vergewaltigt. Nach seiner Festnahme konnte er kurzzeitig aus dem Gefängnis entkommen und griff die Mutter seiner ehemaligen Partnerin mit einem Messer an.

In einigen US-Bundesstaaten besteht bereits die Möglichkeit, Todeskandidaten in einer Gaskammer hinzurichten. Seit 1976 war dies nach Angaben des Informationszentrums zur Todesstrafe (DPIC) elf Mal der Fall. Die USA haben zudem seit mehreren Jahren Probleme bei der Beschaffung der für die Giftinjektionen verwendeten Mittel, weil europäische Firmen sich weigern, die Betäubungsmittel zu liefern.

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