UNO: Frankreichs Burka-Verbot verstößt gegen Menschenrechte

Symbolbild.
Der Ausschuss räumte Frankreich 180 Tage ein, um auf die Vorwürfe zu reagieren.

Acht Jahre ist es her, dass Frankreich als erstes europäisches Land das Tragen von Vollschleiern verboten hat. Nun werfen die Vereinten Nationen Frankreich wegen des sogenannten "Burka-Verbots" Verstöße gegen die Menschenrechte vor. Der UN-Menschenrechtsausschuss erklärte am Dienstag in Genf, er sei nicht überzeugt von den Angaben der Regierung in Paris, dass das Verbot des Gesichtsschleiers nötig und angemessen sei, um die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten.

Der Ausschuss räumte Frankreich 180 Tage ein, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Der Menschenrechtsausschuss setzt sich aus unabhängigen Experten zusammen. Seine Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, aber Frankreich hat sich in einem Abkommen verpflichtet, sich "in gutem Glauben" daran zu halten.

Zwei Frauen verurteilt

Der Ausschuss reagierte auf die Beschwerden von zwei Frauen, die 2012 auf Grundlage des Gesetzes wegen Tragens der Burka verurteilt worden waren. Das Gesetz habe ihre Rechte verletzt, ihre religiöse Haltung zum Ausdruck zu bringen, und könnte dazu führen, dass sie nicht mehr in die Öffentlichkeit gingen, erklärte der UN-Ausschuss. Zugleich machte der Ausschussvorsitzende Yuval Shany deutlich, dass er und weitere Mitglieder des Gremiums den Ganzkörperschleier als eine Form der Unterdrückung betrachteten.

Frankreich hatte 2010 das Tragen von Vollschleiern verboten. Die damalige Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy hatte das Verbot damit begründet, dass Burkas der weltlichen Ordnung Frankreichs widersprächen und Frauen erniedrigten. Zudem verhinderten die Ganzkörperschleier die Identifizierung ihrer Träger und stellten damit ein Sicherheitsrisiko dar. Seither haben andere Länder wie Dänemark und Österreich nachgezogen.

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