Ungarisches Verfassungsgericht kippte Burka-Verbot

Symbolbild
Schlappe für rechtsradikalen Bürgermeister Toroczkai: Er hatte in seiner Gemeinde eine Verordnung erlassen, die das Tragen einer Burka verbot.

Das ungarische Verfassungsgericht (Ab) hat eine von einem Bürgermeister erlassene Verordnung, die unter anderem das Tragen einer Burka in der Gemeinde verbietet, außer Kraft gesetzt. Gemeinden selbst dürften keine Verordnungen verabschieden, die die Grundrechte unmittelbar betreffen, so das Urteil des Gerichtes am Mittwoch.

Sich auf Grundrechte und Pflichten beziehende Verordnungen dürften laut Verfassung nur mittels Gesetz festgelegt werden, kommentierte die ungarische Nachrichtenagentur MTI. Der rechtsradikale Bürgermeister der südungarischen Gemeinde Asotthalom, Laszlo Toroczkai, wollte sowohl den Ganzkörperschleier Tschador, die Tätigkeit eines Muezzin als auch Propaganda verbieten, die die Ehe nicht als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau präsentiert. Im Dezember 2016 forderte dann der Ombudsmann für Grundrechte, Laszlo Szekely, die Annullierung der Verordnung der Gemeinde Asotthalom.

Stellvertretenden Vorsitzenden der Jobbik-Partei

Bürgermeister Toroczkai, der zugleich den Posten des stellvertretenden Vorsitzenden der rechtsradikalen Jobbik-Partei besetzt, hatte die Verordnung im November 2016 verabschieden lassen, um die Ausübung des muslimischen Glaubens zu unterbinden. Gleichzeitig hatte er über ein Verbot des Baus einer Moschee in der Gemeinde verfügt. Jobbik-Parteichef Gabor Vona hatte sich von der umstrittenen Verordnung distanziert. Er stimme zwar hinsichtlich des Ziels mit seinem Stellvertreter überein, nicht aber mit den Mitteln.

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