Türkei wegen U-Haft zweier Journalisten verurteilt

Recep Tayyip Erdogan.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wirft Ankara die Verletzung der Meinungsfreiheit vor.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der unrechtmäßigen Untersuchungshaft zweier prominenter Journalisten verurteilt. Die Türkei habe rechtswidrig gehandelt, als sie Sahin Alpay und Mehmet Altan in Gefangenschaft behielt, obwohl das Oberste Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.

Damit haben türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verhaftet worden waren, zum ersten Mal erfolgreich vor dem Straßburger Gericht geklagt, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Meinungsfreiheit verletzt

Das Gericht urteilte außerdem, dass die Türkei mit der Strafverfolgung der Journalisten deren Meinungsfreiheit verletzt habe. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Terrorunterstützung geahndet werden, hieß es.

Alpay, ehemaliger Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen regierungskritischen Zeitung "Zaman", ist mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt worden. Altan, der ein politisches Diskussionsprogramm geleitet hatte, sitzt weiter im Gefängnis. Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 geht die Türkei hart gegen mutmaßliche Umstürzler vor.

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