Österreich scheitert mit Klage: Atomkraft gilt weiter als "ökologisch"

Kühltürme eines Atomkraftwerkes in Spanien
Drei Jahre ist es her, dass die EU ihre umstrittene Taxonomie verabschiedet hat: Das Regelwerk ist eine Art Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte, ein Klassifizierungssystem, das soll Unternehmen und Bürgern hilft, klimafreundliche Projekte zu identifizieren und dort Geld zu investieren. Dabei hatte sie Kommission festgelegt, dass auch Kernenergie und fossiles Gas als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden können - Atomkraft ist in puncto Emissionen deutlich unproblematischer als Öl und Kohle, hieß es, und Gas sei eine Übergangstechnologie.
Österreich hat das von Beginn an kritisiert, ebenso wie Umweltverbände; es wurde Klage beim Gericht der EU eingereicht: Die damalige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler von den Grünen warf der EU "Greenwashing" vor.
Gericht gibt Kommission recht
Jetzt wurde die allerdings abgewiesen. "Die Kommission ist zutreffend davon ausgegangen, dass einige Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie und von fossilem Gas unter bestimmten Voraussetzungen wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts der Europäischen Union. "Das Gericht sieht in der Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen durch die Kommission keine Überschreitung der ihr vom Unionsgesetzgeber wirksam übertragenen Befugnisse."
Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig fand die Entscheidung „bedauerlich“: „Wir waren und sind nach wie vor der Auffassung, dass Atomkraft nicht die Kriterien ökologischer Nachhaltigkeit erfüllt. Auch fossiles Gas wird nur noch eine Übergangsrolle in der Energiewende spielen. Jetzt werden wir das Urteil eingehend prüfen und dann über mögliche weitere Schritte, einschließlich der Erhebung eines Rechtsmittels, entscheiden.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Österreich könnte ein Rechtsmittel an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Das Gericht in Luxemburg sieht in der Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen durch die EU-Kommission keine Überschreitung ihrer Befugnisse. Zudem sei die Kommission zur Annahme berechtigt, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine technisch machbaren und wirtschaftlichen CO2-armen Alternativen wie erneuerbare Energiequellen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stünden, um den Energiebedarf kontinuierlich und zuverlässig zu decken, hieß es.
Die Taxonomie-Verordnung hat vor allem Bedeutung für die Finanzbranche, weil dadurch festgelegt wird, welche Investitionen als „grün“ gelten können. Österreich, das schon 1978 die Nutzung der Atomenergie ausgeschlossen hatte, wollte erreichen, dass das Gericht die Verordnung für nichtig erklärt. Erfolglos.
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