"Soli": Deutsche Koalition im Zwist
Seit der landläufig als „ Soli“ bekannte Solidaritätszuschlag im Juni 1991 von der deutschen Bundesregierung als verpflichtende Zusatzabgabe eingeführt wurde, scheiden sich daran die Geister. Ursprünglich zur Finanzierung der „Deutschen Einheit“, respektive zur Unterstützung der wirtschaftlich wenig konkurrenzfähigen Ost-Bundesländer gedacht, floss es bereits von Beginn nicht direkt in die Ostförderung, sondern „verschwand“ im allgemeinen Bundesbudget. Aktuell werden 5,5 Prozent der Einkommens-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer einbehalten. Das jährliche Aufkommen von derzeit rund 14 Milliarden Euro steht allein dem Bund zu.
Streitthema
In der scheidenden Regierungskoalition wurde der „Soli“ nun wieder zum Streitthema. Der Ost-Beauftragte der Regierung und CDU-Politiker Christoph Bergner forderte die Beibehaltung für mindestens zehn weitere Jahre. FDP-Vize Holger Zastrow warnte, die Liberalen würden keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, der keinen Soli-Abbau enthalte. Finanzminister Wolfgang Schäuble ( CDU) zeigte sich verärgert, dass Kanzlerin Angela Merkel ( CDU) das Thema angeschnitten habe.
"Ich habe nicht recht verstanden, warum diese Debatte jetzt geführt werden muss", sagte Schäuble beim 'Hauptstadtgespräch' der Stiftung Familienunternehmen und der Süddeutschen Zeitung. Die Frage, was mit dem Zuschlag geschehen solle, "steht erst in der nächsten Legislaturperiode an - und zwar für die Zeit der übernächsten Legislaturperiode", betonte er. Der nach der Wiedervereinigung eingeführte Steuerzuschlag läuft im Jahr 2019 aus und wird für Infrastrukturprojekte auf dem Gebiet der früheren DDR verwendet.
Soli abschaffen?
Die FDP drängt auf eine Abschaffung des "Soli". "Die FDP kann nur dann einen Koalitionsvertrag unterschreiben, wenn ein klares Entlastungszeichen an die berufstätige Mitte unserer Gesellschaft gesendet wird", sagte der sächsische FDP-Vorsitzende Zastrow der Rheinischen Post. "Das kann ein neuer Anlauf für mehr Steuergerechtigkeit durch eine deutliche Abmilderung der kalten Progression sein oder die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages in der kommenden Legislaturperiode." Da Rot-Grün im Bundesrat die Mehrheit habe, "erscheint mir die Abschaffung des Solis erfolgversprechender." Der Solidaritätszuschlag ist eine reine Bundessteuer ohne Länderbeteiligung und kann somit vom Bundestag im Alleingang abgeschafft werden.
Bergner hielt in der Welt dagegen: "Die Einnahmen des Soli werden erst circa in den Jahren 2023 bis 2025 die wichtigsten kreditfinanzierten Leistungen für den Aufbau Ost eingespielt haben", sagte er der Zeitung. Dies könne man allein auf Basis der heutigen Hochrechnungen kalkulieren. "Die Begründung der FDP, man brauche den Soli nicht mehr für die Finanzierungen der deutschen Einheit, ist unzutreffend, wenn wir die Staatsschulden für den Aufbau Ost abtragen wollen."
Pro Beibehaltung
Auch Merkel hatte sich dafür ausgesprochen, die Ergänzungsabgabe auch nach dem Auslaufen der Ostförderung im Jahr 2019 beizubehalten. Der Staat brauche das Geld, um etwa in die Infrastruktur oder in Bildung investieren zu können. Anders als beim Solidarpakt Ost sei das aber nicht mehr von der Himmelsrichtung abhängig.
Der Solidaritätszuschlag war vor mehr als 20 Jahren zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt worden. Der Satz liegt derzeit bei 5,5 Prozent der Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftssteuerschuld. Das jährliche Aufkommen von derzeit rund 14 Milliarden Euro steht allein dem Bund zu. Es floss von Beginn an nicht gezielt in die Ostförderung, sondern in das allgemeine Bundesbudget.
Kommentare