Sieben Jahre "Notbremse" ziehen

Die wichtigsten Punkte des Reform-Abkommens mit der EU.

Die von der britischen Regierung geforderte " Notbremse", mit der EU-Ausländer von Sozialleistungen ausgeschlossen werden können, darf maximal sieben Jahre gelten. Die EU kam in diesem Punkt der britischen Regierung sehr entgegen.

Kindergeldzahlungen für Kinder, die nicht im Vereinigten Königreich leben, sollen umgehend für neue Antragssteller an die Lebenshaltungskosten im Ausland gekoppelt werden (Indexierung). Ab 2020 können andere EU-Staaten diese Regelung übernehmen. Das heißt, dann kann auch Österreich das Geld für Kinder reduzieren, die in einem EU-Land mit niedrigeren Sozialleistungen leben (z. B. Rumänien).

Die Ausnahmeregelung für Großbritannien von einer Verpflichtung zum immer engeren Zusammenschluss der EU soll in einer EU-Vertragsänderung verankert werden. Das Gleiche gilt für das Verhältnis zwischen Euro-Zone und Nicht-Euro-Ländern. Dieser Punkt gilt als umstritten. Noch ist nicht klar, wie die Beziehung Euro- und Nicht-Euro-Land geregelt wird. Wettbewerbsverzerrung darf es keine geben.

Die von der britischen Regierung geforderte " Notbremse", mit der EU-Ausländer von Sozialleistungen ausgeschlossen werden können, darf maximal sieben Jahre gelten. Die EU kam in diesem Punkt der britischen Regierung sehr entgegen.

Kindergeldzahlungen für Kinder, die nicht im Vereinigten Königreich leben, sollen umgehend für neue Antragssteller an die Lebenshaltungskosten im Ausland gekoppelt werden (Indexierung). Ab 2020 können andere EU-Staaten diese Regelung übernehmen. Das heißt, dann kann auch Österreich das Geld für Kinder reduzieren, die in einem EU-Land mit niedrigeren Sozialleistungen leben (z. B. Rumänien).

Die Ausnahmeregelung für Großbritannien von einer Verpflichtung zum immer engeren Zusammenschluss der EU soll in einer EU-Vertragsänderung verankert werden. Das Gleiche gilt für das Verhältnis zwischen Euro-Zone und Nicht-Euro-Ländern. Dieser Punkt gilt als umstritten. Noch ist nicht klar, wie die Beziehung Euro- und Nicht-Euro-Land geregelt wird. Wettbewerbsverzerrung darf es keine geben.

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