Recht auf Anwalt von EU beschlossen

Das Recht auf den Rechtsbeistand - für Justizkommissarin Reding ein "Sieg für die Gerechtigkeit".

Die EU-Justizminister haben am Montag formal eine EU-Richtlinie beschlossen, die in der gesamten EU rechtlichen Beistand in Strafverfahren garantiert. Verdächtige könnten überall in der EU künftig das Recht beanspruchen, sich vom Beginn des Verfahrens bis zum Abschluss von einem Anwalt beraten zu lassen, erklärte die EU-Kommission.

Darüber hinaus würden die Vorschriften auch gewährleisten, dass im Fall einer Festnahme die betroffene Person Gelegenheit erhält, Kontakt zu ihrer Familie aufzunehmen. Im EU-Ausland hätten Bürger außerdem das Recht, ihr Konsulat zu kontaktieren.

"Dieses Gesetz bedeutet einen Sieg für die Gerechtigkeit und für die Rechte der Bürger", betonte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die EU-Staaten drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nach dem Inkrafttreten wird die neue Richtlinie für jährlich rund acht Millionen Strafverfahren in den 28 EU-Mitgliedstaaten gelten, schätzt die EU-Kommission.

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