Noch zu wenig deutsche Polizisten für EU-Grenzschutz

Regierung skeptisch hinsichtlich Erreichung von Aufstockungs-Ziel in der geplanten Zeit.

Die deutsche Regierung ist laut dem "Spiegel" skeptisch, dass bereits bis 2020 die Zahl der Beamten für die EU-Grenzschutzagentur Frontex von heute rund 1.500 auf dann 10.000 angehoben werden kann. "Ein Aufwuchs auf eine ständige Reserve von 10.000 Grenzschützern bereits bis 2020 erscheint aus Sicht der Bundesregierung ambitioniert", teilte sie auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage mit.

Das Ziel hatte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im September ausgegeben. Laut internen Berechnungen müsste Deutschland mehr als 1.200 der Grenzschützer entsenden. Das deutsche Innenministerium teilte mit, dass die Bundesrepublik die Stärkung von Frontex begrüße. Dies könne der Bekämpfung und Steuerung illegaler Migration sowie der besseren Koordinierung von Rückführungen dienen. "Der Vorschlag eines personellen Aufwuchses von Frontex auf 10 000 schon im Jahr 2020 ist allerdings eine enorme Herausforderung." Deutschland setze sich in den laufenden Verhandlungen für ein "zeitlich gestrecktes und gestuftes Verfahren" ein.

"Woher all diese Polizisten kommen sollen, ist unklar", sagt der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, dem "Spiegel".

Zu wenige Polizisten für Abschiebeflüge

Wegen Personalmangels hat das  Innenministerium auch Vorschriften für die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern gelockert. Vorerst bis Juni 2019 sollen auch Beamte der Bundespolizei, die keinen speziellen Lehrgang als "Personenbegleiter Luft" absolviert haben, auf bestimmten Charterflügen eingesetzt werden, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag berichtete.

Die Bundespolizei finde immer weniger qualifizierte Beamte, die zu einer solchen Abschiebebegleitung bereit seien. Von rund 1.000 Absolventen des Lehrgangs hatten sich zuletzt nur rund 20 für einen Abschiebeflug nach Afghanistan freiwillig gemeldet. Das Innenministerium erläuterte dazu, es sei gewährleistet, "dass in erforderlichem Maße Begleitkräfte für Rückführungen auf dem Luftweg bereitstehen und diese ihre Aufgaben handlungs- und rechtssicher durchführen können". Angesichts des anhaltend hohen Bedarfs an begleiteten Rückführungen habe das Ministerium bis zum 30. Juni 2019 eine Ergänzung für nationale Charterflüge veranlasst.

Diese stelle sicher, dass mindestens so viele qualifizierte "Personenbegleiter Luft" wie Rückzuführende an Bord des Flugzeugs seien. Im Übrigen könnten - neben anderen Kräften wie Dolmetschern, Sanitätern und Ärzten - zusätzliche, geeignete Polizeikräfte zum Einsatz kommen.

Der "Spiegel" berichtet weiter, mit dieser Entscheidung setze sich das Ministerium über mehrere Vorschriften hinweg und gehe ein hohes Risiko ein. Die Sonderausbildung war die Folge einer Abschiebung mit tödlichem Ausgang: Im Mai 1999 wurde auf dem Flug von Frankfurt nach Khartum ein Sudanese wegen heftiger Gegenwehr derart fixiert, dass er starb. Die Obduktion ergab einen "lagebedingten Erstickungstod".

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